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SPD streitet über Werbeverbot für Abtreibungen: Florian Post setzt Andrea Nahles wegen Paragraf 219a unter Druck

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Jetzt wird es eng für Nahles und die GroKo: SPD-Abgeordneter setzt Ultimatum

09.12.2018, 11:03
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Florian Post geht All-In. Auf seiner Internetseite hat der SPD-Bundestagsabgeordnete eine Liste mit bayerischen Kliniken veröffentlicht, die Abtreibungen anbieten.

Das ist deswegen heikel, weil der Paragraf 219a ein Werbeverbot für Abtreibungen vorsieht. Gegner des Paragrafen sehen darin ihr Recht auf Informationen eingeschränkt. Immer wieder wurden Frauenärztinnen angezeigt, die auf ihren Internetseiten über die Möglichkeit der Abtreibung informieren wollten. 

Florian Post steht für eine Mehrheit im Bundestag, die diesen Paragrafen reformieren will. SPD-Chefin Andrea Nahles hatte aus Rücksicht auf die Koalitionsverhandlungen mit der Union im Frühjahr darauf verzichtet, einen eigenen Antrag einzubringen. Die SPD stellte ihren Gesetzesentwurf vorerst nicht zur Abstimmung. Stattdessen sollte Justizministerin Katarina Barley einen Gesetzentwurf zur Reform des Strafrechtsparagrafen 219a vorlegen, der auch in der Union Zustimmung findet. Bislang ohne Ergebnis.

Dem Abgeordneten Florian Post reicht es jetzt: Er übte in der "Bild am Sonntag" scharfe Kritik an der Partei- und Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles und kündigte an:

"Wenn Andrea Nahles nicht bis Dienstag eine Einigung mit der Union erreicht, die eine Änderung des Paragrafen 219a, eine Rechtssicherheit für Ärzte und freie Information für Frauen beinhaltet, werde ich mit einigen Kollegen in der Fraktionssitzung eine Gewissensentscheidung beantragen."

Dann könnte der Bundestag im Januar gegen den Willen des Koalitionspartners CDU/CSU den Paragrafen 219a mit den Stimmen von SPD, FDP, Linken und Grünen ändern.

Post setzt Andrea Nahles damit maximal unter Druck. Ein Streit in der Großen Koalition über den Paragrafen 219a könnte eskalieren. Denn: Die frischgewählte CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer lehnt eine Änderung des Paragrafen kategorisch ab. 

(ts/dpa)

Der Streit um Paragraf 219a auf einen Blick:

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