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Bund und Länder beschließen harten Lockdown – welche Regeln ab Mittwoch gelten

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Das öffentliche Leben wird drastisch heruntergefahren.Bild: imago images / Joerg Boethling
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Bund und Länder beschließen harten Lockdown – welche Regeln ab Mittwoch gelten

13.12.2020, 12:2814.12.2020, 12:03
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Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie schon ab dem kommenden Mittwoch (16.) drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss bis vorerst 10. Januar schließen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten mit. Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown habe "nicht gereicht", sagte die CDU-Politikerin in Berlin. Die Verschärfung der Maßnahmen habe Auswirkungen auf die Feiertage. Aber: "Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch."

Das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen habe eine Zeit lang gestoppt werden können, sagte Merkel. Dann habe es aber eine "Seitwärtsbewegung" gegeben, und seit einigen Tagen gebe es wieder ein exponentielles Wachstum.

"Corona ist außer Kontrolle geraten", warnte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. "Die Lage ist eigentlich 5 vor 12." Deswegen habe man keine halben Sachen mehr machen wollen. Ab Mittwoch gelte ein "Lockdown für alle", sagte der CSU-Vorsitzende. "Die Philosophie heißt: Daheim bleiben!" Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) betonte, es seien weiter "Dinge möglich", etwa an Weihnachten.

"Aber man muss auch nicht alles machen, was möglich ist."
Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin

Was ist ab Mittwoch noch erlaubt, was verboten? Wir haben die Beschlüsse für euch zusammengefasst.

Deine Fragen – unsere Antworten
Bild: watson

Welche Geschäfte dürfen weiter öffnen?

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich. Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind unter anderem:

  • Der Einzelhandel für Lebensmittel
  • Wochenmärkte für Lebensmittel
  • Direktvermarkter von Lebensmitteln
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker und Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen
  • Kfz-Werkstätten
  • Fahrradwerkstätten
  • Banken und Sparkassen

Was gilt an Weihnachten?

Für Weihnachten sollen nach dem Beschluss die strengen Regeln für private Kontakte – maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen – gelockert werden. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach zulässig: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.

Was gilt für Kitas und Schulen?

Neun Monate nach dem ersten Corona-Lockdown an Kitas und Schulen sollen die meisten Einrichtungen nun ebenfalls überall in Deutschland geschlossen oder nur noch eingeschränkt betrieben werden. Merkel und die Ministerpräsidenten vereinbarten, dass Schüler und Kita-Kinder spätestens ab Mittwoch für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben sollen.

Was gilt an Silvester?

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.

Wo gelten Ausgangsbeschränkungen?

In allen Regionen mit einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sollen zusätzliche Ausgangsbeschränkungen geprüft werden.

Was gilt für private Kontakte?

Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Was gilt am Arbeitsplatz?

Arbeitgeber werden dringend gebeten, zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

Was gilt für Alkoholkonsum?

Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Was gilt für Gottesdienste?

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

Was gilt in Alten- und Pflegeheimen?

Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.

Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucher verbindlich werden.

Wie geht es weiter?

Am 5. Januar wollen Merkel und die Ministerpräsidenten erneut beraten über Schritte, die ab dem 11. Januar gelten sollen.

(om/dpa)

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