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Lockdown-Regeln: Was ein geändertes Infektionsschutzgesetz bedeuten würde

Biergarten in Stuttgart. Geschlossen wegen Corona-Pandemie. // Europa, DEU, Deutschland, Baden-W
Die Forderungen nach einem bundesweiten Lockdown werden lauter. Im Bild zusammengeklappte Stühle vor einem Lokal in Stuttgart.Bild: www.imago-images.de / Arnulf Hettrich
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Gleiche Lockdown-Regeln für alle? Was ein geändertes Infektionsschutzgesetz bedeuten würde

08.04.2021, 13:16
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Kommt bald ein bundesweiter, einheitlicher Lockdown? Die Diskussion darüber schwelt seit Tagen, weil die Corona-Infektionszahlen hoch bleiben und durchschnittlich über 150 Menschen am Tag in Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung sterben. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte schon vor Ostern, bei ihrem Interview in der Talkshow "Anne Will", darüber gesprochen, sie denke darüber nach, wie der Bund mehr Kompetenzen in der Pandemiebekämpfung bekommen kann – und nannte konkret eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes als Möglichkeit.

Am Mittwoch berichtete die "Bild" nun darüber, dass Merkel eine solche Änderung inzwischen konkret anstrebe. Ziel sei es, die Corona-Maßnahmen bundesweit zu vereinheitlichen, hieß es unter Berufung auf Regierungskreise. Der Plan: Städte und Landkreise könnten dazu verpflichtet werden, ihre Corona-Maßnahmen zu verschärfen, falls zwei Werte hoch bleiben: die Inzidenzen (also die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) und die R-Werte (also die durchschnittliche Rate, mit der ein Corona-Infizierter andere ansteckt). Auch andere Faktoren könnten eine Rolle spielen.

Mehrere Bundestagsabgeordnete der Union unterstützen den Vorstoß der Kanzlerin, dem Bund mehr Kompetenzen bei der Pandemiebekämpfung zu übertragen: Eine Initiative der Abgeordneten Norbert Röttgen, Johann Wadephul und Yvonne Magwas sieht vor, "dem Bund (zusätzlich) dieselben Handlungsmöglichkeiten zu geben wie den Ländern, nämlich durch Rechtsverordnung die Durchsetzung der nationalen Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten".

Aber was würde es konkret bedeuten, wenn der Bund selbst mehr Maßnahmen beschließen könnte? Und wie realistisch ist eine schnelle Änderung des Infektionsschutzgesetzes? Watson beantwortet wichtige Fragen dazu.

Deine Fragen – unsere Antworten
Bild: watson

Wie ist die aktuelle Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern?

"Laut Grundgesetz sind die Länder für die Ausführung der meisten Gesetze zuständig", sagt der Verfassungsrechtler Christoph Gusy von der Universität Bielefeld. "Wie sie diese interpretieren, das liegt dann bei ihnen. Je unbestimmter das Gesetz, desto größere Spielräume haben die Länder."

Das ist auch bei der Pandemiebekämpfung so. Einen Rahmen setzt das Infektionsschutzgesetz, das im vergangenen Herbst während der Corona-Krise überarbeitet wurde. Innerhalb dessen bleibt aber noch einiges an Spielraum für die Länder. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenzen sind politische Vereinbarungen. Rechtlich bindend werden sie erst durch die Umsetzung in Länderverordnungen – und hier halten die Länder sich nicht immer an die gemeinsame Linie.

Wie könnte der Bund mehr über Corona-Maßnahmen entscheiden?

Dafür gäbe es mehrere Hebel. Einer wäre laut Gusy Artikel 84 des Grundgesetzes, über den der Bund versuchen könnte, den Ländern Vorschriften zu machen. "Demnach kann er den Ländern in Ausnahmefällen genaue Vorgaben machen, von denen sie nicht abweichen dürfen", sagt Gusy. Allerdings müsste der Bundesrat – und damit wiederum die Länder – dem zustimmen. Eine weitere Möglichkeit wäre eben, das Infektionsschutzgesetz zu verschärfen, wie Merkel und die Unionsabgeordneten es planen.

Die Abgeordneten begründen ihren Vorstoß damit, dass die Bund-Länder-Treffen zwischen der Kanzlerin und den Regierungschefs der 16 Bundesländer zuletzt kaum Fortschritte gebracht hatten. Eine Einigung auf gemeinsames Handeln sei "zuletzt und andauernd" nicht mehr möglich gewesen, schreiben die drei Abgeordneten. "Dadurch wurde die Schwäche des Infektionsschutzgesetzes sichtbar, die darin besteht, dass dieses Gesetz nur die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, mit denen die Ziele des Gesetzes erfüllt werden sollen, nicht aber die Bundesregierung." Diese Lücke im Infektionsschutzgesetz müsse der Bundestag zügig schließen.

Wie leicht kann das Infektionsschutzgesetz verschärft werden? Und müssen die Länder dabei zustimmen?

Der Verfassungsrechtler Michael Brenner von der Universität Jena erklärt, der Bund könne relativ einfach das Infektionsschutzgesetz verschärfen oder auch ein eigenes Covid-19-Bekämpfungsgesetz oder ähnliches erlassen. Die Länder hätten da am Ende nicht viel zu sagen, denn: "Der Bundesrat muss beteiligt werden, aber letztendlich kann er es nicht verhindern", so Brenner. Demnach handele es sich nicht um ein Zustimmungsgesetz, für das der Bundesrat grünes Licht geben muss, sondern um ein Einspruchsgesetz. Bei einem Einspruchsgesetz könne der Bundesrat zwar Einspruch einlegen. "Der kann aber wiederum vom Bundestag beiseite geschoben werden, wenn der Bundestag den Einspruch des Bundesrates zurückweist."

"Das heißt: Der Bund könnte selber entsprechende Maßnahmen ergreifen", erklärt Brenner. Diese Maßnahmen müssten dann auch durch die Länder vollzogen werden. "Man hätte dann vielleicht nicht mehr diesen 16-teiligen Flickenteppich, der im Moment ein bisschen hinderlich erscheint."

Es würde letztlich also eine Mehrheit im Bundestag ausreichen, damit der Bund mehr Kompetenzen in der Bundesregierung bekommt. Doch das scheint gut möglich, schließlich verfügen Union und SPD über eine breite Mehrheit dort.

Wollen die Menschen in Deutschland, dass der Bund mehr entscheidet?

Eine Umfrage, die über die Ostertage veröffentlich wurde, legt das zumindest nahe. Eine Mehrheit der Deutschen wünscht sich laut der Befragung des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agenturin Krisenzeiten mehr Entscheidungsspielraum für die Bundesregierung. In ihr sprachen sich 53 Prozent der Befragten dafür aus, dem Bund mehr Möglichkeiten zu geben, Maßnahmen zur Krisenbewältigung auch ohne Zustimmung der Länder zu beschließen. 36 Prozent meinten dagegen, Bund und Länder sollten die wesentlichen Entscheidungen weiterhin gemeinsam treffen. 11 Prozent machten keine Angaben.

Besonders groß ist der Wunsch nach mehr Kompetenzen des Bundes bei den Wählern der Grünen mit 66 Prozent. Dahinter folgen die Anhänger von CDU/CSU (64 Prozent), SPD (62%), Linke (56%), FDP (55%) und AfD (39%).

Kann Merkel auch über Verordnungen regieren?

Das ist schwierig. Eine Art Durchregieren des Bundes über Rechtsverordnungen hält Verfassungsrechtler Michael Brenner auch nicht für ein geeignetes Mittel. "Alles Wesentliche muss durch ein Gesetz geregelt werden und kann nicht durch eine Verordnung geregelt werden. Das heißt, so grundrechtsrelevante Aspekte müssen eigentlich schon in einem Gesetz geregelt werden."

Warum sollten die Länder Macht abgeben?

"Es gibt Länder, die sehr selbstbewusst sind und sich ungern vom Bund hereinregieren lassen, und es gibt andere Länder, die ganz zufrieden damit sind, im Kielwasser des Bundes mitzuschwimmen", sagt Gusy. "Die großen Länder gehören eher zur ersten, die kleinen eher zur zweiten Gruppe – auch wenn der bayerische Ministerpräsident Markus Söder jetzt Merkel unterstützt."

Am Donnerstag hat Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sich gegen eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes ausgesprochen. "Man kann auf dem derzeitigen Infektionsschutzgesetz so einen Stufen- und Rahmenplan aufbauen. Dazu muss man den langen Weg der Gesetzesänderung und Bundesratsbeteiligung gar nicht gehen", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Gäbe es für mehr Bundes-Krisenmanagement Rückhalt im Bundestag?

SPD und FDP wollen erst einmal ganz genau wissen, was Merkel und der Union genau vorschwebt. Die Grünen hingegen sehen sich in ihren Rufen nach einem Stufenplan mit genauen Vorgaben in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bestätigt. Von der AfD wäre ohnehin keine Zustimmung zu erwarten.

Würde mehr Macht für den Bund einen grundsätzlichen Wechsel in der Corona-Politik bedeuten?

Nein, ein generelles Umschalten in einen Krisenmodus, in dem etwa auch die Zuständigkeit für die Beschaffung von Impfstoff, die Organisation von Impfungen und Massentests grundsätzlich neu verteilt würde, plant niemand. Auch Merkel geht es nur um Eindämmung durch Auflagen für das Alltags- und Arbeitsleben.

Die Frage, ob sie ein Durchgriffsrecht für die Bundesregierung fordere, hat sie schon vor Ostern bei "Anne Will" deutlich zurückgewiesen. Sie sagte: "Nein, das würde ja Verfassungsänderungen bedeuten, für die man überhaupt gar keine Mehrheit bekommt." Den aus mehreren Bundesministerien besetzten Krisenstab will sie beibehalten, zudem gebe es ja bereits Taskforces für die Beschaffung von Tests, zur Maskenproduktion oder die künftige Impfstoffproduktion.

Aus all dem wird deutlich: Merkel würde zwar dass in Deutschland einheitlichere Corona-Regeln gelten. Sie will aber nicht das gesamte Pandemie-Management vom Kopf auf die Füße stellen.

Wie läuft es in Ländern, in denen die Zentralregierung am Ruder ist?

In Frankreich, wo der Inzidenzwert aktuell deutlich höher liegt als in Deutschland, kommen die Ansagen in Sachen Pandemie-Bekämpfung grundsätzlich aus Paris. Die Regeln, die für die einzelnen Verwaltungsbezirke gelten, fallen dabei je nach Infektionszahlen vor Ort aber unterschiedlich aus und sind teilweise viel drastischer als hierzulande. Die Schulen sind in Frankreich aber zurzeit landesweit geöffnet. Blickt man in weitere EU-Länder, so stellt man fest, dass womöglich andere Faktoren wichtiger sind als die Frage, wer auf der Kommandobrücke steht. Nämlich wie stark staatlich angeordnete Maßnahmen kontrolliert werden. Und ob sie von der überwältigenden Mehrheit der Bürger für sinnvoll gehalten werden oder nicht.

(hau/se/mit Material von dpa)

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