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Vorsichtige Corona-Lockerungen: Das ändert sich mit den neuen Beschlüssen

Zoos sollen wieder öffnen dürfen. Dann können sich die Besucher wieder an den Murmeltieren im Berliner Zoo erfreuen.
Zoos sollen wieder öffnen dürfen. Dann können sich die Besucher wieder an den Murmeltieren im Berliner Zoo erfreuen.Bild: dpa
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Vorsichtige Lockerungen: Das ändert sich mit den neuen Beschlüssen

30.04.2020, 20:4701.05.2020, 14:23
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In der Corona-Krise haben sich Bund und Länder auf vorsichtige Lockerungen der bundesweit geltenden Schutzmaßnahmen geeinigt. Sie betreffen unter anderem Spielplätze und Gotteshäuser. Die meisten Schüler und Kita-Kinder müssen allerdings noch eine Weile zu Hause bleiben. Für größere Lockerungsschritte sei noch nicht die Zeit, entschieden Bund und Länder am Donnerstag. Auch Gastronomie und Fußballfans brauchen noch Geduld.

Steigen die Neuinfektionen wieder?

Mit Blick auf die zum 20. April umgesetzten Lockerungen erklärten Bund und Länder in einem gemeinsamen Beschluss: "Es ist noch zu früh, um anhand der gemeldeten Neuinfektionen beurteilen zu können, ob sich diese Öffnungsmaßnahmen trotz der Hygieneauflagen verstärkend auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt haben."

Merkel sprach von einer gewaltigen Herausforderung für die Bürger und alle Ebenen des Landes, für die es "keinerlei Vorlage gibt". Wichtig sei vor allem, die Infektionsketten nachzuvollziehen. "Keine Experimente mit der Gesundheit der Menschen", betonte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Man habe sich nur für Lockerungen entschieden, die "kein nennenswertes größeres Infektionsrisiko mit sich bringen", sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher.

Das sind die Neuerungen:

Kontaktbeschränkungen

Die Abstandsregeln für das öffentliche Leben bleiben vorerst bestehen. Ein konkretes Enddatum nannte Merkel am Donnerstag nicht – Kanzleramtschef Helge Braun hatte zuvor einen Zeitraum bis mindestens zum 10. Mai genannt. Bis dahin sollen Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.

Die Polizei kontrolliert, ob sich die Menschen an die Kontaktbeschränkungen halten.
Die Polizei kontrolliert, ob sich die Menschen an die Kontaktbeschränkungen halten.bild: imago images / Seeliger

Spielplätze

Rutschen, Wippen und Schaukeln soll unter Auflagen wieder erlaubt werden. Merkel betonte allerdings, die endgültige Entscheidung über eine Öffnung träfen die Länder selbst. In Berlin durften die Kinder am Donnerstag bereits wieder auf viele Spielflächen. Hessen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Schleswig-Holstein entschieden nach den Beschlüssen sofort, ihre Plätze möglichst rasch, teils schon am Wochenende wieder zu öffnen. Die Auflagen müssten aber noch festgelegt werden, einzelne Kommunen dürfen ausscheren.

Museen, Zoos, Gedenkstätten

Das dürfte vor allem diejenigen freuen, die in den vergangenen Wochen unter Langeweile litten: Auch Museen, Zoos, Ausstellungen und Gedenkstätten sollen wieder öffnen dürfen. Warteschlangen sollen aber unbedingt vermieden werden. Damit die Abstandsregeln in kleinen und historischen Gebäuden eingehalten werden können, sollen Umbauten mit zehn Millionen Euro gefördert werden. In einigen Bundesländern wie Berlin, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt sind die Zoos und Tierparks bereits jetzt geöffnet. Am Montag sollen auch die Berliner Museen starten. Andere Länder kündigten Öffnungen an.

Gottesdienste und religiöse Feiern

Gemeinschaftliche Gottesdienste sollen ebenfalls wieder erlaubt werden – auch hier mit Abstands- und Hygieneregeln. Besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen oder Hochzeiten sowie Trauergottesdienste sollen in kleinem Kreis wieder möglich sein. Einzelne Länder hatten auch hier schon Lockerungen vorgenommen oder angekündigt. Die Kirchen haben für sich Bedingungen für religiöse Feiern definiert: Die Evangelische Kirche in Deutschland plant Gottesdienste ohne Singen und Blasinstrumente, die katholische Deutsche Bischofskonferenz empfiehlt leises Singen und besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Kommunion.

Schulen und Kitas

Wann wieder mehr Kinder in Schulen und Kitas dürfen, bleibt offen. Bund und Länder wollen am 6. Mai genauer darüber beraten. Kanzleramtschef Helge Braun äußerte die Hoffnung, dass auch alle Kita-Kinder vor den Sommerferien noch einmal in Betreuung könnten. Einer wissenschaftlichen Analyse zufolge sind Kinder, was das Coronavirus angeht, genauso ansteckend wie Erwachsene. Das Team um den Virologen Christian Drosten von der Berliner Charité warnte daher vor einer uneingeschränkten Öffnung von Schulen und Kindergärten.

Können Grundschüler bald wieder zusammen toben? Am 6. Mai wird darüber entschieden.
Können Grundschüler bald wieder zusammen toben? Am 6. Mai wird darüber entschieden.Bild: getty images / Niedring/Drentwett

Gaststätten und Hotels

Auch hier gibt es keine Änderungen: Die Restaurants, Cafés und Hotels bleiben zu. Die Fachminister sollen bis zu der auf den 6. Mai folgenden Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder Vorschläge machen. Es gehe darum, Perspektiven aufzuzeigen, sagte Merkel. Auf die Frage, ob man diesen Sommer wohl wieder innerhalb Europas reisen könne, antwortete Merkel, das stehe jetzt noch nicht auf der Agenda.

Ladenöffnungen

Auch hier gibt es erstmal keine Änderungen. Merkel verteidigte das umstrittene Verbot für größere Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern. Ziel sei es, nicht den gesamten "Personenverkehr" in den Innenstädten zu haben. Außerdem müsse man ausgewogen vorgehen: "Mir war zum Beispiel jetzt auch wichtig, dass wir nicht den gesamten Handel aufmachen, aber noch kein Wort über Kitas gesagt haben." Der Einzelhandel hatte massive Kritik an der 800 Quadratmeter-Regel geübt. Das Verkaufsverbot war in Bayern für verfassungswidrig erklärt worden, andere Gerichte hatten die Regel bestätigt. So darf das KaDeWe in Berlin nach einer Gerichtsentscheidung wieder auf seiner gesamten Fläche öffnen.

(vdv/mit Material von dpa)

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