Die einen wollten über ihre Arbeit berichten, die anderen fühlten sich dadurch in ihren Grundrechten verletzt – Jetzt geht der Streit vor ein Gericht:
Polizisten hatten während der Demo fotografiert und diese Fotos bei Facebook und Twitter hochgeladen. Nach Worten von Polizeisprecher Ulrich Faßbender sei es den Mitarbeitern der Pressestelle darum gegangen, den Einsatz öffentlich zu begleiten.
So vermeldeten sie in den sozialen Medien, dass es ein Bürgertelefon gebe, wo durch die Demozüge der Verkehr eingeschränkt sei und wann die Teilnehmer beider Kundgebungen sich in Bewegung gesetzt hätten. Das bebilderten sie mit "Übersichtsaufnahmen der Demonstranten" wie Faßbender es nennt.
Doch die Demonstranten gingen mit einer Klage gegen das Fotografieren
und die Veröffentlichung vor.
Die Beamten mit Kamera in der Hand wirkten abschreckend und griffen so in die Versammlungsfreiheit ein:
Das Versammlungsrecht erlaubt der Polizei Filmaufnahmen nur unter sehr strengen Vorgaben, etwa wenn erhebliche Straftaten befürchtet werden.
Einen zweiten Eingriff in die Grundrechte sieht Anwalt Prigge durch die Veröffentlichung. So seien seine Mandanten nicht gefragt worden, ob sie mit dem Zeigen der Fotos bei Facebook oder Twitter einverstanden sind. Zudem werfe der Streit die Frage auf, was Polizisten in den sozialen Medien eigentlich berichten sollen.
Da müsse man schon fragen, wo eigentlich die Grenze ist.
Die Polizei ist der Auffassung, keinen Fehler gemacht zu haben und erhofft sich durch das Gerichtsverfahren Rechtssicherheit bei ihrer Arbeit im Internet.
Vorsorglich hat sie auf Anweisung des Innenministeriums dennoch die Bilder inzwischen aus dem Netz genommen.
Aber, dass Fotos von Polizeieinsätzen gepostet würden, sei keine Ausnahme. Was das Auftreten der Presse-Polizisten bei Demos betrifft, habe man inzwischen reagiert:
Nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Gelsenkirchen wollen die Richter ein Urteil in dem Fall sprechen.
(mbi/dpa)