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Das sind die neuen Corona-Regeln von Bund und Ländern

03.12.2021, Baden-W
Shoppen ab jetzt nur noch geimpft.Bild: dpa / Tom Weller
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2G beim Shoppen, impfende Zahnärzte und Böller-Verbot: Dies sind die neuen Corona-Regeln

03.12.2021, 20:16
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Angesichts alarmierend hoher Infektionszahlen einigten sich am Donnerstag Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Bundesländer sowie Kanzlerin Angela Merkel und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz auf noch schärfere Vorgaben und Einschränkungen geeinigt. Die Maßnahmen im Überblick:

  • Wer nicht geimpft ist, darf nur noch in Lebensmittelgeschäften, Apotheken und Drogerien einkaufen. In allen anderen Läden gilt die 2G-Regel – diese dürfen also nur Geimpfte und Genesene betreten.
  • Restaurants, Kinos, Theater und andere Freizeiteinrichtungen dürfen nur noch Geimpfte und Genesene hereinlassen.
  • Ungeimpften dürfen sich privat nur mit Personen des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
  • In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 350 sind private Feiern und Zusammenkünfte auf eine Teilnehmerzahl von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich begrenzt.
  • Clubs und Diskotheken müssen schließen, wenn in ihrem Kreis eine Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten ist.
  • In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler.
  • In Zukunft dürfen auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte gegen Corona impfen.
  • Bei überregionalen Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen wird die Teilnehmerzahl deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein.
  • Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester ist dieses Jahr wieder verboten.
  • Alle Hilfsmaßnahmen für von der Pandemie betroffene Firmen werden verlängert.

Die Bundesregierung sagte außerdem zu, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte beispielsweise in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen auf den Weg zu bringen. Bund und Länder begrüßen es zudem, dass der Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will.

Vereinbart wurden "strenge Kontrollen" der beschlossenen Maßnahmen. Die meisten Neuregelungen müssen von den Ländern per Verordnung umgesetzt werden, andere durch Gesetzesänderungen. Daher blieb zunächst offen, wann was konkret in Kraft tritt.

(nik/mit Material von dpa)

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