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Homeoffice und Abschreibungen: Bundestag beschließt Steuerhilfen

ILLUSTRATION - Eine Frau macht am 22.03.2020 in Flensburg ihre Steuererklaerung (gestellte Szene). Foto: Benjamin Nolte || Modellfreigabe vorhanden
Auch in den kommenden Jahren gibt es längere Fristen bei der Steuererklärung.Bild: dpa Themendienst / Benjamin Nolte
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Homeoffice und Abschreibungen: Bundestag beschließt Steuerhilfen

19.05.2022, 17:12
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Finanzielle Probleme durch Corona gehören für viele Menschen und Unternehmen immer noch zum Alltag. Die Corona-Pandemie tritt im politischen Alltag mehr und mehr in den Hintergrund, ihre Folgen sind aber weiter teils schmerzhaft zu spüren. Der Bundestag hat deshalb am Donnerstag steuerliche Erleichterungen beschlossen, die Bürgern und Unternehmen durch die Krise helfen sollen. Betriebe bekommen damit unter anderem Anreize für mehr Investitionen, die angesichts des Ukraine-Kriegs auszubleiben drohen.

19.05.2022, Berlin: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gibt im Bundestag eine Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel ab. Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Der Bundestag hat steuerliche Erleichterungen beschlossen. Bild: dpa / Kay Nietfeld

Die Ampel-Koalition besserte den Entwurf der Bundesregierung noch einmal deutlich nach, verlängerte etwa Fristen für die Steuererklärung und hob die Summe an, bis zu der der sogenannte Pflegebonus steuerfrei bleibt. Im Bundestag stimmte schließlich nicht nur die Koalition, sondern auch die oppositionelle Union zu. Viele sinnvolle, noch von der früheren schwarz-roten Regierung eingeführte Regelungen würden verlängert, sagte der Unions-Abgeordnete Fritz Güntzler – bei der Verlustverrechnung für Unternehmen hätte aber noch mehr passieren müssen.

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

Homeoffice-Pauschale auch für 2022

Arbeitnehmer können auch für dieses Jahr in der Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Pro Tag Arbeit von zuhause kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Das ist unabhängig davon, ob man ein extra Arbeitszimmer hat oder aus Wohnzimmer oder Küche arbeitet.

Ein Mann nimmt an einem Online-Meeting teil, während er oben herum ein Hemd trägt und unten herum eine Jogginghose. Im Corona-Alltag ist die Jogginghose das angesagteste Kleidungsstück.
Die Homeoffice-Pauschale bleibt. Bild: dpa / Annette Riedl

Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben über diese 1000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel. Koalitionsabgeordnete deuteten an, die Regelung in einem weiteren Schritt möglicherweise zu entfristen und dauerhaft anzuwenden.

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung für sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fuhrparks wird um ein Jahr verlängert. Unternehmen können damit in den ersten Jahren nach einer Anschaffung größere Summen abschreiben als normal. In den Folgejahren sind die Abschreibungsbeträge dafür dann geringer. Das soll einen Anreiz setzen, zu investieren, obwohl die wirtschaftliche Lage gerade unsicher ist.

Verrechnung von Verlusten

Unternehmen können gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren verrechnen. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen. Außerdem bekommt man zu viel gezahlte Steuern früher zurück. Die erweiterte Verlustrechnung wird bis Ende 2023 verlängert. Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag zudem auf 10 Millionen Euro angehoben.

Längere Fristen für die Steuererklärung

Steuerzahler bekommen mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärungen. Wer seine Erklärung für 2021 alleine macht, hat nun bis Ende Oktober 2022 Zeit. Wer einen Steuerberater hat, muss erst Ende August 2023 abgeben. Auch in den kommenden Jahren gibt es längere Fristen. Die Steuerberater hatten zuletzt von einem hohen Arbeitsaufkommen berichtet, weil sie für Firmen auch das Beantragen von Wirtschaftshilfen übernehmen und sich um das Kurzarbeitergeld kümmern.

ILLUSTRATION - Eine Frau macht am 22.03.2020 in Flensburg ihre Steuererklaerung (gestellte Szene). Foto: Benjamin Nolte || Modellfreigabe vorhanden
Steuerzahler bekommen mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärungen.Bild: dpa Themendienst / Benjamin Nolte

Corona-Boni bis 4500 Euro steuerfrei

Viele Beschäftigte in der Pflege, in Krankenhäusern und Praxen bekommen von ihren Arbeitgebern Corona-Boni. Der Bundestag regelte nun, dass diese Zahlungen bis zu einer Höhe von 4500 Euro steuerfrei bleiben. Bei den Beschäftigten soll möglichst viel von dem Geld auch wirklich ankommen. Das gilt für Sonderzahlungen unter anderem für Mitarbeiter in Krankenhäusern, in der Intensivpflege, für ambulante Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeheimen, aber auch in bestimmten Rehaeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie im Rettungsdienst.

(ast/mit Material von dpa)

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