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EU-Parlament stimmt für umstrittenen Uploadfilter

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EU-Parlament stimmt für umstrittenen Uploadfilter

12.09.2018, 13:0812.09.2018, 16:33
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Am Mittwoch hat das Europaparlament dem umstrittenen Uploadfilter zugestimmt. Damit sollen Internet-Plattformen wie Google, YouTube oder Facebook künftig verpflichtet werden, Kulturschaffende oder auch Medien zu vergüten, wenn sie deren Produktionen zum Hochladen anbieten. Zudem sollen sie für Verletzungen des Urheberrechts haftbar gemacht werden. Bis die Regelung greift, wird aber noch dauern. Das Parlament machte mit seinem Votum nur den Weg frei für die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten über eine Reform des Urheberrechts. 

Kritik kam von der deutschen Europaabgeordneten Julia Reda von der Piratenpartei. Sie twitterte: 

Der Abstimmung war eine massive Lobbyarbeit von Google, Amazon & Co vorausgegangen, die die Europaparlamentarier massiv mit Email zuschütteten. 

Upload-Filter und Leistungsschutzrecht? Klingt sperrig und langweilig, aber es gehe um die Zukunft des freien Internets. Das behaupten Kritiker der Regelung wie die deutsche Europaabgeordnete Julia Reda von den Piraten. Reda sagt: 

Urheberrechtsreform? Darum geht's

Das Europaparlament stimmte am Mittwoch für eine Reform des Urheberrechts. Es soll die Copyright-Regeln an das Internetzeitalter anpassen. 

Besonders umstritten: 

  • Artikel 11: Jeder, der journalistische Inhalte teilt, braucht eine Lizenz vom Herausgeber. Wer diese nicht hat, kann den Inhalt nicht legal teilen. Wird auch genannt: Leistungsschutzrecht, "Link-Tax".
    Im Kern geht es darum, welche Texte künftig bei Suchanfragen noch gelistet werden und ob sie frei verfügbar sind.
  • Artikel 13: Internet-Plattformen sollten Uploads der Nutzer auf Verstöße gegen das Copyright filtern. Wird auch genannt: "Upload-Filter".
    Im Kern geht es darum, wer für die Copyrights von hochgeladenen Inhalten, etwa Videos, haftet. 

Wie sieht die neue Regelung für den Uploadfilter aus?

Noch im Juli hatten die Parlamentarier den Kompromissvorschlag des Berichterstatters Axel Voss (CDU) noch mit knapper Mehrheit zurückgewiesen. Die damals geplanten Regeln sahen vor, dass Online-Plattformen wie YouTube künftig schon während des Hochladens der Inhalte hätten prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Technisch möglich wäre das mit den Upload-Filtern. Bisher müssen Plattformen hochgeladene Filme, Bilder oder Texte erst im Nachhinein löschen, wenn sie keine Rechte an ihnen haben.

Deshalb ist Artikel 13 jetzt abgeschwächt, wie Voss betont, kleine Unternehmen seien von der Regelungen ausgenommen, ebenso private User. 

Der CDU-Abgeordnete Axel Voss jubelt

Bild

 Zudem sollten die EU-Staaten den Dialog zwischen Rechteinhabern und den Plattformen, auf die Nutzer Inhalte hochladen, fördern und an Lösungen arbeiten. Gleichzeitig sieht sein Vorschlag vor, dass die Haftung für Uploads bei den Plattformen liegt. Kritiker erwarten deshalb, dass die Plattformen alles tun werden, um keine Rechte zu verletzen – und deshalb selber Upload-Filter einführen würden, wie der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken warnte.

Die Piratenabgeordnete Julia Reda widersprach dem. Die angestrebte Regelung sei von Privatpersonen nicht zu erfüllen. 

Wölken hatte zusammen mit anderen Abgeordneten seiner Fraktion einen anderen Vorschlag vorgelegt, bei dem seiner Meinung nach komplett auf derlei Filter verzichtet wird. Stattdessen schlägt er die Einführung von Schnittstellen vor, durch die Rechteinhaber die Uploads der Plattformen auf Copyright-Verletzungen untersuchen können.

Auf eine generelle Haftung der Plattformen verzichtet der Vorschlag. So besteht Wölken zufolge nicht die Gefahr, dass Plattformen in vorauseilendem Gehorsam Inhalte sperren könnten.

Und was wird aus der "Link-Tax"?

Nach einem Vorschlag vom Juli sollten Plattformen wie Google künftig nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen. In Deutschland gilt das Leistungsschutzrecht schon seit 2013. Es führte nicht zu nennenswerten Geldzahlungen von Konzernen wie Google an die Verlage.

Der für das Thema federführende Berichterstatter, der deutsche CDU-Abgeordnete Voss, hat seinen Vorschlag auch in Sachen Leistungsschutzrecht noch ein wenig angepasst. Er sieht vor, dass die Veröffentlichung von Links zu Presseartikeln inklusive einzelner Wörter künftig weiter ohne Lizenz erlaubt sein soll. Unter dem vorherigen Entwurf war auch das Anzeigen einzelner Wörter verboten. Auch für diesen Artikel 11 des Gesetzes wurden mehrere Alternativen eingereicht.

Die Kritik aus dem freien Internet

Doch den Vorkämpfern für die Freiheit des Internets reicht dies nicht. Die deutschsprachige Wikipedia ist in dieser Woche nicht wie gewohnt erreichbar. Die freie Internet-Enzyklopädie ruft stattdessen auf einer Vorschalt-Seite zum Protest gegen die geplante Reform des europäischen Urheberrechts auf. Leistungsschutzrecht und Upload-Restriktionen bergen "Risiken für freies Wissen und Austausch im Netz", so die Wikimedia-Foundation.

In der Tat versuchen die deutschen Printverlage eine rechtliche Lösung zu finden, für eine Entwicklung, die sich technisch und publizistisch verpasst haben. Zulange haben die Print-Verlage geglaubt, ihr Print-Modell (hohe Auflage bedeutet hohe Werbeeinnahmen) auf das Internet zu übertragen. Das führte zu einem reinem Clickbaiting. Vielfach wurden in kleinen Verlagshäusern mediokre Journalisten von Online-Medien abgeworben und in Printhäusern mit schönen Titeln wie Chefredakteur und Dienstwagen ausgestattet. Allerdings haben sie eines verkannt: Das Digitalisierung die Wertschöpfungskette ändert, das haben viele schlingernden Verlagshäuser bis heute nicht begriffen und den Aufbruch in die digitale Welt verpasst. Disruption heißt dort die Angst der Stunde.

Auch die Piraten-Abgeordnete Julia Reda widerspricht dem neuen Gesetzespaket.

Julia Reda sagt: 

Kritik an der ideenlosen Strategie von Verlagen wie DuMont und VG Media

"Die Zeitungsverleger haben dann gemerkt, dass weniger Menschen auf den Link zum Artikel geklickt und ihn gelesen haben. Verlage wie VG Media – zu deren Gesellschaftern gehören Axel Springer, Dumont oder Funke-Medien – haben Google daraufhin Gratislizenzen erteilt. Den kleineren Suchmaschinen wie Yahoo oder Bing aber nicht. Alle mussten also für das Teilen von journalistischen Inhalten zahlen – nur Google nicht. Auf europäischer Ebene wird es genauso laufen.
Julia Reda, Piraten, Europaabgeordnete

(dpa, afp, rtr)