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Fall Edward Snowden: Menschenrechtsgericht verurteilt London wegen Journalisten-Ausspähung

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Fall Snowden – Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Ausspähung von Journalisten 

13.09.2018, 14:29
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Der Fall des Whistleblowers Edward Snowden hat für Großbritannien ein juristisches Nachspiel: Die britische Regierung hat mit der massenhaften Ausspähung der E-Mails von Journalisten gegen das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit verstoßen. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest. Die Richter gaben damit 16 Klägern Recht, unter ihnen ein Netzwerk von investigativen Journalisten, die Vereinigung  Big Brother Watch und andere Nichtregierungsorganisationen.

EGMR? EUGH? Geht's noch!

Der Europäische Gerichtshof (EGMR) in Straßburg ist das höchste Gericht des 47 Staaten des Europarats. Das Gericht überprüft die Einhaltung der 1950 besiegelten Rechtsstandards der Europäischen Menschenrechtskonvention. Seine Urteile sind bindend.

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) in Luxemburg ist eine Institution der Europäischen Union. Er überprüft die Einhaltung der EU-Regeln in den 28 Staaten der EU. Auch seine Urteile sind bindend.

Die Organisationen hatten in Straßburg Klagen eingereicht, nachdem der amerikanische Computerexperte Edward Snowden im Jahre 2013 die Ausspäh-Praxis durch die Geheimdienste in den USA und in Großbritannien enthüllt hatte. 

Was steht im Urteil?
Die massenhafte Ausspähung von Journalisten und Grundrechtsaktivisten verletze deren Recht auf freie Meinungsäußerung sowie auf Schutz ihres Privatlebens (Artikel 10 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention), urteilte nun das Gericht. Die Überwachung durch den britischen Geheimdienst sei keiner "angemessenen und unabhängigen Kontrolle" unterworfen. Die Kriterien für die Auswahl der untersuchten Mails seien nicht klar definiert. Dies wiege umso schwerer, als die fraglichen Kommunikationen "sehr viele Dinge über die Gewohnheiten und die Kontakte" der ausgespähten Personen enthüllten.

"Besonders besorgt" äußerte sich der Gerichtshof über die Bedingungen, unter denen "vertrauliche Informationen von Journalisten gezielt zur Überprüfung ausgesucht werden können". Die Überwachungsbehörden könnten so Zugang zu den Quellen von Reportern erlangen. Allein diese Möglichkeit könne eine "abschreckende Wirkung" auf Journalisten haben und somit die Pressefreiheit einschränken.

Hinzu komme, dass das britische Überwachungsgesetz einer großen Zahl von Behörden die Möglichkeit gebe, bei Telekommunikationsunternehmen Zugang zu den Kommunikationen ihrer Kunden zu beantragen - unter unzureichend definierten Bedingungen, stellte das Straßburger Gericht weiter fest. Dies gelte auch für die Kommunikationen von Journalisten.

Diese Praxis verstoße gegen eine Regelung der EU, wonach Kommunikationsunternehmen solche Informationen nur zum Zweck der Verbrechensbekämpfung weitergeben dürfen - und nur unter Kontrolle eines Gerichts oder einer anderen unabhängigen Stelle. Als Mitglied der Europäischen Union sei Großbritannien verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten. Großbritannien kann gegen das Urteil binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen - er muss dies aber nicht tun.

(pbl/afp)

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