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70 Jahre Grundgesetz

70 Jahre Grundgesetz: Als Jan Böhmermann eine Staatsaffäre auslöste

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Bild: imago/getty images/montage: watson
70 Jahre Grundgesetz

Wie frei ist die Meinung? Als Jan Böhmermann durch ein Gedicht eine Staatsaffäre auslöste

Das Grundgesetz wird 70 und seine Inhalte sind so umkämpft wie selten zuvor. In dieser Reihe zeigen wir euch Fälle, Personen und Streits, dank derer die ersten 19 Artikel "GG" besonders nah an unseren Alltag herangerückt sind.
07.05.2019, 11:0807.05.2019, 11:11
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Als Jan Böhmermann im "Neo Magazin Royale" im März 2016 ein Gedicht vorlas, konnte er nicht ahnen, was er damit lostritt. Dass es zu Beschwerden kommt, klar. Dass er und das ZDF vielleicht verklagt werden, OK. Tatsächlich löste er jedoch eine Staatsaffäre aus, die zu diplomatischen Spannungen mit der Türkei und zur Abschaffung eines Paragraphen im deutschen Strafgesetzbuch führte. Und: Er startete die größte Debatte über die Grenzen von Kunst- und Meinungsfreiheit, die Deutschland seit Jahren gesehen hat. Aber von vorne.

In der Türkei ist es um die Meinungsfreiheit schlecht bestellt. Das war auch schon 2016 so. Wer den Präsidenten, oder das Vorgehen der Armee kritisiert, landet schnell hinter Gittern. Und das auch, wenn die kritischen Worte satirisch verpackt sind. In Deutschland ist das anders.

Im März 2016 nahm die NDR-Satiresendung "extra 3" den türkischen Präsidenten Erdogan aufs Korn. Gewohnt klamaukig und zum Sound eines Nena-Hits hieß es dort: "Erdowie, Erdowo, Erdogan". Nachdem das Video auch mit türkischen Untertiteln ausgestrahlt wurde, bekam auch Erdogan Wind davon, dass er im deutschen Fernsehen kritisiert wurde – und beschwerte sich. Er ließ den deutschen Botschafter gleich zweimal ins türkische Außenministerium einbestellen.

Böhermann und das Schmähgedicht

Böhmermann nahm das zum Anlass für eine Lektion in Sachen Kritik und Schmähkritik. "Wenn Sie das sehen, vielleicht müssen wir Ihnen ganz kurz was erklären", sagte Böhmermann an Erdogan gerichtet – in der Annahme, der türkische Präsident schaue jede Sendung, in der er kritisiert werde. "Was die Kollegen von 'extra 3' gemacht haben. [...] Das ist in Deutschland und in Europa gedeckt von der Kunstfreiheit, von der Pressefreiheit, von der Meinungsfreiheit."

Und dann setzte er an, zu zeigen, wo die Grenze dieser Freiheit liegt: Er verlas ein Gedicht mit dem Titel "Schmähkritik" und sparte darin nicht an ekligen und ehrverletzenden Anwürfen gegen Erdogan.

Dann ging es los.

Das Gedicht führte sofort zu einem Shitstorm und zu Diskussionen. Am Tag nach der Ausstrahlung ließ das ZDF das Gedicht aus der Aufzeichnung der Sendung in der Mediathek schneiden und erklärte anschließend, es passe nicht zu den Standards des Senders.

Die türkische Regierung empörte sich und Angela Merkel erklärte in einem Telefonat mit dem türkischen Außenminister, das Gedicht sei "bewusst verletzend". Erdogan verlangte, dass Jan Böhmermann juristisch für das Gericht belangt wird – nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuchs. Der stellte die "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" unter Strafe. Damit der Paragraph zur Anwendung kommt, musste die deutsche Regierung jedoch zustimmen. Mitte April 2016 tat sie das dann schließlich auch: Ein Strafverfahren gegen Böhmermann wurde eröffnet und wenige Monate später schließlich eingestellt.

In einem Zivilverfahren wurde Böhmermann außerdem durch mehrere Instanzen hinweg verboten, weite Teile des Gedichtes zu wiederholen. Als Reaktion auf die öffentliche Debatte um die "Staatsaffäre Böhmermann" wurde der Paragraph 103 schließlich abgeschafft.

Die Meinungsfreiheit

Ohne die Freiheiten, die Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert, kann eine Demokratie nicht funktionieren. Er gibt jedem das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Dazu zählt auch die Pressefreiheit: Der Staat darf die Berichterstattung nicht zensieren und darf seinen Bürgern nicht vorschreiben, aus welchen Quellen sie sich informieren. Das ist – wie das Grundgesetz überhaupt – eine Lehre aus der Geschichte. Im Nationalsozialismus wurde nicht nur bestraft, wer eine abweichende Meinung geäußert hat. Sogar der Empfang von sogenannten "Feindsendern" stand damals unter Strafe.

Artikel 5 schreibt auch die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft fest. Diese Grundrechte können nur durch Gesetze eingeschränkt werden – etwa durch Gesetze zum "Schutze der Jugend" und der "persönlichen Ehre".

Das heißt: Nicht jede Äußerung ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Auslegungssache

Wo die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und Beleidigung oder Verleumdung verlaufen, klären Gerichte. Deshalb wurde Angela Merkel 2016 dafür kritisiert, dass sie Böhmermanns "Schmähgedicht" gegenüber dem türkischen Außenminister als "bewusst verletzend" bezeichnete. Der Vorwurf: Die Kanzlerin hätte den Satiriker vorverurteilt, bevor sich Gerichte überhaupt mit dem Fall beschäftigt hatten.

Und auch die Entscheidung der Bundesregierung, eine Strafverfolgung Jan Böhmermanns nach Paragraph 103 zuzulassen, sorgte für Kritik. Hat sich die deutsche Regierung dadurch zur Helferin Erdogans im Kampf gegen die Meinungsfreiheit gemacht? Die Kanzlerin argumentierte: Über die Strafbarkeit des Gedichtes soll die Justiz frei entscheiden. Trotzdem hat die Debatte zur Abschaffung des Paragraphen geführt, weil die Politik sich schließlich einig war, dass ausländische Regierungschefs kein Sonderrecht bräuchten, um sich gegen Beleidigungen zu wehren.

Auch in anderen, weniger spektakulären Fällen beschäftigen sich Gerichte regelmäßig mit den Grenzen der Meinungsfreiheit. Erst kürzlich entschieden etwa zwei Dresdner Gerichte, dass es zulässig sei, zwei AfD-Politiker als Neonazis zu bezeichnen. Die Argumentation eines Richters: Die AfD trage selber dazu bei, die Grenzen des Sagbaren zu verschieben. Deshalb müsse sie sich in der politischen Auseinandersetzung auch besonders harsche Kritik gefallen lassen.

So reagierte Jan Böhmermann auf die ganze Affäre

Nachdem aus dem Gedicht eine Staatsaffäre wurde, machte Böhmermann erstmal Pause. Das "Neo Magazin Royale" und sein gemeinsamer Podcast mit Olli Schulz pausierten, auch auf Social Media nahm er eine Auszeit. Aufgrund massiver Bedrohungen durch türkische Nationalisten stand er zeitweise unter Polizeischutz. Auch die Teilnahme an der Grimme-Preisverleihung sagte er ab.

In der Begründung heißt es:

"Ich fühle mich erschüttert in allem, an das ich je geglaubt habe."

Am 12. Mai 2016 gab er der "ZEIT" schließlich sein erstes schriftliches Interview zur Affäre.

Darin schrieb er:

"Ich setze inzwischen mehr auf die Justiz als die Politik. Mein Team und ich wollen den Humorstandort Deutschland nach vorne ficken. Es ist dabei nicht meine Aufgabe, Kunst herzustellen, die Angela Merkel oder wer auch immer als angenehm empfindet oder die ihr politisch in den Kram passt. Es ist, im Gegenteil, meine Aufgabe, Fragen zu stellen, Debatten anzustoßen und auf Probleme aufmerksam zu machen. Die Bundeskanzlerin darf nicht wackeln, wenn es um Freiheit und Menschenrechte geht. Doch stattdessen hat sie mich filetiert, einem nervenkranken Despoten zum Tee serviert und einen deutschen Ai Weiwei aus mir gemacht."

(fh)

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