Die Unionsfraktion im Bundestag plant laut einem Zeitungsbericht, Pakete im Onlinehandel zu besteuern.Bild: imago images / Fleig
Deutschland
Die Unionsfraktion im Bundestag plant laut einem Zeitungsbericht, Pakete im Onlinehandel zu besteuern. Dem durch den Corona-Lockdown erschütterten Einzelhandel solle durch einen "Pakt für lebendige Innenstädte" unter die Arme gegriffen werden, berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Grundsatzpapier. Dazu solle ein "Innenstadtfonds" aufgelegt werden, der durch Steuergelder, aber auch durch eine neue Abgabe für den Onlinehandel gespeist werden solle.
In dem Grundsatzpapier wird den Angaben zufolge eine "Paketabgabe für den Onlinehandel" gefordert, "die sich in der Höhe proportional nach dem Bestellwert richtet". Die Abgabe solle beim Internethändler erhoben und von ihm an das Finanzamt abgeführt werden. Ob diese Abgabe zu höheren Preisen führe, liege beim Anbieter.
Einnahmen sollen Einzelhandel vor Ort unmittelbar entlasten
Die Autoren des Papiers sind den Angaben zufolge der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Andreas Jung, der für Finanzpolitik zuständig ist, sowie Christian Haase, der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion (beide CDU). Zur Begründung für ihren Vorstoß schreiben sie laut "WamS": "Mit den Einnahmen wird der Onlinehandel an den Kosten von ihm genutzter kommunaler Infrastruktur beteiligt. Beseitigt wird damit die Schieflage gegenüber dem stationären Einzelhandel, der schon heute mit seinen Steuern erheblich zum Gemeindehaushalt beiträgt."
Die Einnahmen aus der neuen Gebühr sollten den Einzelhandel vor Ort unmittelbar entlasten – "nichts davon verbleibt in der Bundeskasse", zitiert die Zeitung aus dem Papier. Außerdem solle durch den "Pakt für lebendige Innenstädte" Geschäften, die wegen der Pandemie zeitweise schließen mussten, mit großzügigeren Überbrückungshilfen, Schnellkrediten und Steuererleichterungen geholfen werden.
(mse/afp)