Bild: imago images / Christian Ditsch
Deutschland
04.07.2019, 09:2105.07.2019, 09:45
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann weiter als Verbrauchschutzverband abmahnen und klagen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.
Die Bedeutung des Urteils:
- Das BGH entschied, dass der Verband eine Klagebefugnis habe und kein Rechtsmissbrauch vorliege.
- In dem Verfahren ging es nicht um die Klagen der Umwelthilfe auf Diesel-Fahrverbote in Städten.
Korrektur zur Eil-Meldung:
Zuerst hatten wir vermeldet, dass das BGH entschieden hat, die Umwelthilfe könne weiter auf Diesel-Fahrverbote klagen. Das war so nicht korrekt, denn dazu hat das BGH heute nicht entschieden. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
So kam es zu dem Verfahren
Auslöser für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof war ein Rechtsstreit der DUH mit einem Autohändler aus dem Raum Stuttgart, der nach Ansicht der Umwelthilfe Verbraucher in einer Werbung unzureichend über Kraftstoffverbrauch und Kohlendioxidemissionen eines Neuwagens informiert hatte. Der Autohändler hielt die Klage für unbegründet und für rechtsmissbräuchlich. Der Bundesgerichtshof wies nun die Revision des Händlers gegen die Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Stuttgart zurück, die der Umwelthilfe jeweils recht gegeben hatten.
Im konkreten Fall klagte die Umwelthilfe als Verbraucherschutzverband und nicht wie in den Diesel-Verfahren vor den Verwaltungsgerichten als anerkannte Naturschutzorganisation. In dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es vor allem darum, ob die DUH ihre Position als klagebefugter Verband missbraucht.
Lass deine Schuhe in der Bahn an
Video: watson