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Kleine Erinnerung: Du darfst das Gehalt deiner Kollegen seit Januar wissen

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Bild: imago stock&people
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Kleine Erinnerung: Du darfst wissen, wie viel deine Kollegen verdienen

26.05.2018, 15:3927.05.2018, 09:40
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Obwohl Angestellte in großen Unternehmen seit dem 6. Januar wissen dürfen, was ihre direkten Kollegen verdienen, macht kaum jemand in Deutschland davon Gebrauch.

Das Entgelttransparenzgesetz
Seit 6. Januar gibt es per Gesetz für Arbeitnehmer die Möglichkeit, beim Betriebsrat oder der Personalabteilung nach dem Durschnittsgehalt der Kollegen zu fragen. Dieses Recht gilt für Betriebe ab 200 Beschäftigte und sobald man sechs Kollegen hat, die einen ähnlichen Job haben wie man selbst (die einen also im Krankheitsfall vertreten könnten). Wer sich an den Betriebsrat wendet, kann übrigens anonym bleiben. Weitere Infos liefert das Familienministerium hier.

Das neue Entgelttransparenzgesetz, mit dem Arbeitnehmer ihre Bezahlung mit der ihrer Kollegen vergleichen können, wird nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" allerdings bisher kaum genutzt.

Eine Umfrage bei etwa 20 großen deutschen Unternehmen habe ergeben, dass sich die Zahl der Gehaltsanfragen in fast allen Firmen nach fast einem halben Jahr zwischen 0 und 50 bewege, schreibt das Blatt in seiner Wochenendausgabe.

Der Grund dafür könnte sein, dass viele Deutsche immer noch nicht wissen, dass sie dieses Recht haben. Oder es ihnen zu kompliziert vorkommt.

Nach einer Mitte März veröffentlichten Umfrage der Beratungsgesellschaft EY hatten bis zu diesem Zeitpunkt nur 45 Prozent der Beschäftigten überhaupt von den neuen Möglichkeiten zum Lohnvergleich gehört. Frauen zeigten sich mit 40 Prozent weniger informiert als die Männer (52 Prozent).

Auch zu Klagen wegen einer ungleichen Bezahlung sei es bei den befragten Unternehmen bisher nicht gekommen. "Dieses Gesetz ist ein völlig zahnloser Tiger", sagte Ute Klammer, Direktorin des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Uni Duisburg-Essen, der Süddeutschen weiter.

(dpa/jd)