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Deutschland
10.04.2019, 11:3524.04.2019, 15:54
Die Zahl der Sanktionen gegen Bezieher des Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt, ist im letzten Jahr leicht gesunken.
So teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Mittwoch mit: Im Jahr 2018 wurden rund 49.000 weniger Sanktionsfälle vermeldet als im Vorjahr – das entspricht einem Rückgang von etwa fünf Prozent. Somit beträgt die Anzahl ausgesprochener Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger 904.000.
Was sind Hartz-IV-Sanktionen?
Wer Hartz IV bezieht und gegen bestimmte Regeln verstößt, kann vom Jobcenter sanktioniert werden. Das bedeutet, dass finanzielle Leistungen gekürzt oder vollständig gestrichen werden. Regelverstöße sind zum Beispiel, wenn man ohne Angabe von Gründen zu einem Termin beim Jobcenter nicht erscheint, oder wenn man sich weigert, eine Maßnahme, zum Beispiel eine Weiterbildung, anzutreten. Im schlimmsten Fall kann die gesamte Unterstützung, also auch die Miete, die das Jobcenter in der Regel trägt, auf Zeit gestrichen werden.
Der Großteil der Hartz-IV-Empfänger wurde noch nie sanktioniert
Der Großteil der Sanktionen wurde ausgesprochen gegen Leistungsbezieher, die ihren Termin versäumt haben – etwa 77 Prozent sind zum vereinbarten Zeitpunkt nicht im Jobcenter erschienen, ohne sich abgemeldet zu haben.
Auch die Zahl der Hartz-IV-Empfänger generell ist im Vergleich mit dem Vorjahresmonat gesunken: Aktuell beziehen knapp über vier Millionen erwerbsfähige Menschen in Deutschland Arbeitslosengeld II. Über 90 Prozent blieben von den Strafen des Jobcenters bisher unberührt.
(ak/dpa)
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