Die von einem Antragsteller aus Berlin angemeldete Versammlung sollte auf dem gleichen Areal stattfinden wie mehrere Open-Air-Konzerte im vergangenen Jahr, sagte Landrat Thomas Müller (CDU). "Nach dem Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 44, mussten wir die zweitägige Veranstaltung verbieten." Die Anmeldung sei im Verwaltungsverfahren geprüft worden - wie bei anderen Veranstaltungen auch.
Zu der fraglichen Zeit brüten dort noch mehrere streng geschützte Vogelarten, die auch bei der Aufzucht der Jungen erheblich gestört würden. Wegen brütender Vögel und anderer geschützter Tiere seien schon Autobahnen verlegt oder gar nicht gebaut worden, erklärte Müller.
Bei der zweitägigen Veranstaltung wollten nicht nur Szene-Bands spielen, sondern auch NPD-Redner sprechen. Der Verbots-Bescheid stammt laut Landratsamt vom 13. März. Gegen ihn können die Anmelder gerichtlich vorgehen. Bereits im Februar habe es ein Treffen mit den Anmeldern gegeben, bei dem ihnen Gründe für ein mögliches Verbot mitgeteilt worden seien, sagte Müller.
Die kleine südthüringische Stadt Themar war 2017 trotz Protesten von Einwohnern, Bürgerbewegungen und Parteien mehrmals Schauplatz von Neonazi-Konzerten. Damals hatten sowohl das Oberverwaltungsgericht als auch das Amtsgericht zugunsten der Rechten entschieden.
Mehr als 6000 Rechte aus dem In- und Ausland
waren allein im Juli zu dem wohl bundesweit größten Neonazi-Konzert
gekommen und hatten teilweise den Hitler-Gruß gezeigt. Das hatte zu
neuen Diskussionen über das Versammlungsrecht geführt. (dpa)