Den 1. Mai, also den Tag der Arbeit, nutzen auch extreme Gruppen gerne, um auf sich aufmerksam zu machen.
Was in Stadien verboten ist, scheint in Plauen offenbar völlig legal. Das durfte auch etwas verwundert die sächsische Polizei feststellen. Die musste erst bei der Versammlungsbehörde nachfragen. Und twitterte, es gebe tatsächlich einen Auflagenbescheid, welcher das Abbrennen von Signalfackeln am Anfang und Ende der Versammlung erlaube.
Offiziell waren 200 Demonstranten zur rechten Kundgebung angemeldet. Aufgrund von Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, seien von vier Personen die Personalien erhoben worden, gab die sächsische Polizei bekannt.
"Frei, Sozial und National" oder "Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen", skandierten die rechtsextremen Demonstrationsteilnehmer, während sie mit ihren Fackeln durch die Innenstadt Plauens marschierten, auf Trommeln schlugen und grüne Nebelschwaden produzierten.
Auch zahlreiche Gegendemonstranten waren gekommen, um die Stadt nicht den Rechtsextremen zu überlassen. Eine Sitzblockade mit dem Ziel, den Fackelzug zu stören, soll von der Polizei aufgehoben worden sein.
(ts)