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Diese Änderungen kommen zum 1. Mai: Mehr Jugendschutz im Netz, Kinderbonus, Corona-Zuschläge etc.

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Ab Mai gilt ein stärkerer Jugendschutz im Netz. Bild: dpa / Karl-Josef Hildenbrand
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Diese Änderungen kommen zum 1. Mai: Mehr Jugendschutz im Netz, Kinderbonus, Corona-Zuschläge

29.04.2021, 20:05
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Jugendschutz im Netz

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will mithilfe einer Gesetzesänderung zum 1. Mai den Jugendschutz "aus dem Zeitalter von CD-ROM und Videokassette ins 21. Jahrhundert" bringen. Die Änderungen sollen grade Online-Anbieter mehr in die Verantwortung nehmen, aber auch für mehr Aufklärung unter Eltern und Jugendlichen sorgen.

Das Gesetz soll besonders vor Mobbing und sexueller Anmache schützen. Dies soll durch Beschwerdefunktionen auf Plattformen, die Spiele und Filme anbieten, gewährleistet werden. Zudem sind ab Mai einheitliche Alterskennzeichnungen für Online-Inhalte sowie Schutzmechanismen gegen Kostenfallen und Abzocke vorgeschrieben.

Schließlich soll die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz umgeformt werden. Diese kann "in letzter Konsequenz" Bußgelder gegenüber Anbietern verhängen.

Auszahlung Kinderbonus

Den einmaligen Kinderbonus von 150 Euro pro Kind bekommen Eltern, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen. Der Anspruch wird geregelt wie beim Kindergeld und ist als Unterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie gedacht. Mehr als zehn Millionen Familien erhalten nach Angaben des Familienministeriums den Bonus. Das kostet den Bund rund 2,1 Milliarden Euro.

Letztlich können aber nicht alle Eltern den Bonus komplett behalten. Bei der Steuer wird er, wie auch das Kindergeld, mit dem Kinderfreibetrag verrechnet: Je höher etwa das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. Auf Hartz IV und den Unterhaltsvorschuss wird der Bonus dagegen nicht angerechnet, Geringverdiener profitieren also am meisten davon. Im vergangenen Jahr betrug der Kinderbonus 300 Euro.

Corona-Zuschlag für empfänger der Grundsicherung

Um Herausforderungen in Zeiten der Pandemie besser meistern zu können, bekommen Menschen mit Anspruch auf Sozialgeld oder Grundsicherung im Mai einmalig 150 Euro. Ein Antrag muss für den Corona-Zuschlag nicht gestellt werden.

Mehr Geld für Maler und Lackierer

Vom Tag der Arbeit an steigt der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk für gelernte Arbeitnehmer auf 13,80 Euro pro Stunde und für ungelernte Arbeitnehmer auf 11,40 Euro pro Stunde. Die Beschäftigten erhalten zudem eine Corona-Prämie von 330 Euro. Auch die Vergütung von Auszubildenden wird erhöht.

(nb/dpa)