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Innenminister wollen Abschiebestopp für Syrer lockern

dpatopbilder - 30.07.2019, Sachsen, Leipzig: Polizeibeamte begleiten einen Afghanen auf dem Flughafen Leipzig-Halle in ein Charterflugzeug. 45 abgelehnte Asylbewerber wurden mit dem Sonderflug in Afgh ...
Polizeibeamte begleiten einen Afghanen auf dem Flughafen Leipzig-Halle in ein Charterflugzeug. (Archivbild)Bild: picture alliance/Michael Kappeler/dpa
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Innenminister wollen Abschiebestopp für Syrer lockern

05.12.2019, 13:3805.12.2019, 13:38

Der Abschiebestopp für Syrer soll gelockert werden. Darauf verständigten sich Innenminister der Länder von SPD und Union, wie der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hans-Joachim Grote (CDU) am Donnerstag sagte.

  • Demnach sollen Abschiebungen gefährlicher Straftäter in das Bürgerkriegsland erlaubt sein.
  • Grote verwies allerdings auf praktische Probleme. "Es gibt momentan in Syrien für uns keine Ansprechpartner, das ist die Schwierigkeit. Aber der Wille, da auch Straftäter nach Syrien wie nach Afghanistan abzuschieben, ist da."
  • Laut Grote wollen die Minister von Union und SPD die Lockerung des Abschiebestopps am Freitag beschließen.

So ist die Lage in Syrien:

In Syrien gibt es nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes aktuell keine Region, in die Flüchtlinge ohne Risiko zurückkehren können. Für das Land gilt bis zum Jahresende ein seit dem Jahr 2012 laufender vollständiger Abschiebestopp.

In einem internen Bericht des Auswärtigen Amtes, dessen Inhalt Anfang Dezember öffentlich wurde, heißt es:

"Immer wieder sind Rückkehrer, insbesondere – aber nicht nur – solche, die als oppositionell oder regimekritisch bekannt sind oder auch nur als solche erachtet werden, erneuter Vertreibung, Sanktionen beziehungsweise Repressionen, bis hin zu unmittelbarer Gefährdung für Leib und Leben ausgesetzt"

Auf Nachfrage erläuterte Grote, dass der bisherige Abschiebestopp im Grundsatz bestehen bleibt, aber um eine Ausnahme für schwere Straftäter ergänzt werden soll. "Ich glaube, anders wäre es auch den Menschen hier nicht zu vermitteln, dass jemand, der schwere Straftaten begeht, dennoch den Schutzstatus des Flüchtlings hat. Irgendwann werden auch diese Rechte, die wir gewähren, auch verwirkt."

(ll/dpa)

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