Zwei Frauen mit FFP2-Masken steigen in einer Münchener U-Bahnstation in die Bahn.Bild: dpa / Sven Hoppe
Deutschland
19.01.2021, 22:4720.01.2021, 14:18
Bund und Länder appellieren wieder an
Bürgerinnen und Bürger: "Auf die nächsten Wochen in der Pandemie
kommt es entscheidend an", schreiben sie in ihrem neuesten Beschluss.
Wenn die Mutation des Corona-Virus sich als deutlich ansteckender
erweise, dann sei eine "weitere deutliche Verschärfung" der Lage
wahrscheinlich.
Die bisher zwischen Bund und Ländern vereinbarten
Maßnahmen werden bis zunächst zum 14. Februar verlängert, im Detail
justierten Bund und Länder nach:
Kontakte:
Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts
nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Geraten wird, den Kreis
der beteiligten Haushalte möglichst konstant und klein zu halten.
Masken:
In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften sollen
besser schützende Masken Pflicht werden. Das können OP-Masken sein,
FFP2-Masken oder auch KN95-Masken, die einen vergleichbaren Standard
haben. Alltagsmasken aus Stoff reichen dann nicht mehr.
Kitas und Schulen:
Kitas und Schulen bleiben bis zum 14. Februar
grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht wird
ausgesetzt.
Alten- und Pflegeheime:
Das Personal muss beim Kontakt mit
Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Personal
mehrmals pro Woche Schnelltests machen können, sollen
Bundeswehrsoldaten und Freiwillige einspringen. Auch in Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen soll es genug Tests geben.
Gottesdienste:
Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der
Mindestabstand von 1.5 Metern gewahrt ist. Eine Maske mit höherem
Schutzstandard ist Pflicht, Singen verboten. Zusammenkünfte mit mehr
als zehn Teilnehmern müssen in der Regel spätestens zwei Werktage
vorher beim Ordnungsamt angezeigt werden.
Homeoffice-Anordnung:
Arbeitgeber müssen wo immer möglich das
Arbeiten zuhause ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll das
Bundesarbeitsministerium befristet bis zum 15. März erlassen.
Steuerförderung für Computer:
Wer sich "bestimmte digitale
Wirtschaftsgüter" zulegt, soll das noch im Jahr der Anschaffung ganz
von der Steuer absetzen können - rückwirkend zum 1. Januar. Es geht
um "Computerhardware und Software zur Dateneingabe und
-verarbeitung".
Hotspots:
In Ländern und Landkreisen, wo sich im Verhältnis zur
Einwohnerzahl besonders viele Menschen infizieren, sollen
gegebenenfalls härtere Maßnahmen greifen. Auch dort soll es eine
realistische Chance geben, das Ziel von 50 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohner binnen sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) bis Mitte Februar zu
erreichen.
Impfungen:
Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen
und Bewohner von Pflegeheimen, die das möchten, geimpft werden. Fast
die Hälfte ist laut Beschluss schon geimpft worden. Der Bund will
versuchen, den Ländern verlässliche Impfstoff-Lieferzeiten für die
jeweils kommenden sechs Wochen zu nennen.
Virus-Mutationen:
Die kursierenden Varianten des Coronavirus
sollen laut einer seit Dienstag geltenden Verordnung stärker auf den
genauen Virustyp untersucht werden (Sequenzierung). Der Bund soll bis
Anfang Februar erste Ergebnisse dazu vorlegen. Hintergrund sind
Befürchtungen über die Verbreitung neuer Virusvarianten, wie etwa in
Großbritannien oder Irland, die deutlich ansteckender sein könnten.
Gesundheitsämter:
Studenten sollen für die Semesterferien von
Mitte Februar bis Mitte April für die Kontaktnachverfolgung in
Gesundheitsämtern gewonnen und geschult werden. Ziel ist, eine
Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer Inzidenz von 50
sicherzustellen.
Corona-Hilfen:
Der Zugang zu staatlicher Unterstützung für
Unternehmen und Soloselbständige soll einfacher werden, die Hilfen
ausgeweitet. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird für
Unternehmen, die Anspruch auf Hilfszahlungen haben und rechtzeitig
einen aussichtsreichen Antrag gestellt haben, bis Ende April
ausgesetzt.
Nächste Schritte:
Bis Mitte Februar wollen Bund und Länder ein
Konzept für eine "sichere und gerechte Öffnungsstrategie" erarbeiten.
Weiter gilt unter anderem:
Der Einzelhandel bleibt geschlossen.
Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Auch
Friseure, Massagepraxen oder Kosmetikstudios bleiben zu.
Alkoholkonsum im öffentlichen Raum bleibt verboten.
(hau/dpa)