Trotz Verbots der Demo sind in Dresden viele Polizisten im Einsatz.Bild: dpa / Sebastian Kahnert
Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Verbot der "Querdenken"-Demonstration am Samstag in Dresden bestätigt. "Der Eilantrag wurde abgelehnt", sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Damit seien in diesem Fall alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft und die Veranstaltung sei endgültig untersagt.
Der Anmelder hatte am Vormittag Verfassungsbeschwerde gegen das zuvor vom Dresdner Verwaltungsgericht und Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen bestätigte Verbot der Kundgebung gegen die Corona-Politik eingelegt.
"Querdenken"-Demo in Dresden verboten
Die Stadt hatte die geplante Kundgebung gegen die Corona-Politik verboten, sowohl das Verwaltungsgericht Dresden als auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hatte die Entscheidung bestätigt. Anfang Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot einer "Querdenker"-Demonstration in Bremen kurz zuvor bestätigt.
Nach dem Verbot der "Querdenken"-Demonstration wird damit gerechnet, dass dennoch Anhänger der Szene zum Protest anreisen, darunter Hooligans und Rechtsextremisten. Zu den geplanten Gegenveranstaltungen werden auch gewaltbereite Linksextremisten erwartet. Eine Prognose, ob und wie viele Teilnehmer kommen, sei nicht möglich, sagte der Polizeisprecher.
Die Initiative "Querdenken" hatte eine Kundgebung für 4000 Menschen angemeldet, für die bundesweit und im Ausland - auch in der rechten Szene - geworben wurde. Die Stadt befürchtete bei derzeit hohen Infektionszahlen in ganz Sachsen einen Massenauflauf.
(hau/dpa)