
Angehörige der Bundeswehr nehmen in einem stillgelegtem Hubschrauber Hangar Corona-Abstriche bei der Bevölkerung durch. Anwohner aus dem Kreis Gütersloh können ab heute Abend mit dem Auto die Teststationen anfahren und sich kostenlos testen lassen.Bild: dpa / Guido Kirchner
Deutschland
28.06.2020, 08:2928.06.2020, 08:38
Im Kreis Gütersloh ist die Zahl nachgewiesener
Sars-CoV-2-Infektionen in der Bevölkerung ohne direkten Bezug zur
Tönnies-Belegschaft "merklich" gestiegen. Grund dafür seien wohl vor
allem die deutlich umfangreicheren Tests, viele der Infizierten
zeigten aber keine Symptome, erklärte der Kreis in einer Mitteilung
am Samstagabend. In den sieben Tagen bis einschließlich Freitag (20.
bis 26. Juni) seien 75 Fälle ohne Bezug zur Fleischfirma Tönnies
bekannt geworden. Das waren den Angaben zufolge 28 mehr als im
Vergleichszeitraum einen Tag zuvor.
Wenige Stunden zuvor hatte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann
(CDU) nach dem Besuch eines Testzentrums in Gütersloh davon
berichtet, dass bei rund 4100 Tests in der Allgemeinbevölkerung nur neun Infektionen nachgewiesen worden seien. Dabei nannte er allerdings
keinen Zeitraum für diese Daten. Ein Ministeriumssprecher verwies
darauf, dass den Kreisen häufig früher Daten vorliegen als auf
Landesebene.
Nach Angaben des Kreises ist die Zunahme vermutlich durch die starke
Ausweitung der Tests unter anderen in den sechs Diagnosezentren
bedingt. Ein Sprecher des Kreises verwies auf Nachfrage auf die
Dunkelziffer bei den Infektionen, die auch bei Corona vermutet wird.
Ein gutes Zeichen sei, dass es keinen Anstieg der an Covid-19
Erkrankten gebe.
NRW verschärft Infektionsschutzvorschriften für Fleischbetriebe
Unterdessen hat das Land NRW beschlossen, dass die Beschäftigten in Betrieben der Fleischindustrie künftig mindestens zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden müssen. Wie die Staatskanzlei in Düsseldorf am Samstag mitteilte, schreibt eine neue Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor, dass diese Vorgaben ab dem 1. Juli für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und vorrangig fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten gelten - unabhängig davon, ob es sich um eigene Beschäftigte oder Werkvertragsnehmer handelt.
Zudem werden die Betriebe verpflichtet, die Namen und Adressen aller Menschen, die sich auf dem Betriebsgelände befinden, zu erheben und für vier Wochen aufzubewahren, um sie gegebenenfalls den Behörden vorlegen zu können.
"Die Vorfälle in Coesfeld und Gütersloh zeigen: Offenbar kann sich das Virus unter den Bedingungen eines Schlachthofs beziehungsweise eines fleischverarbeitenden Betriebes besonders gut verbreiten", erklärte Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). "Darum wollen wir den Infektionsschutz noch einmal deutlich stärken."
Das frühzeitige Erkennen von Infektionen sei ein zentraler Schlüssel dazu.
"Für die Kontaktpersonennachverfolgung ist es zudem zwingend notwendig, die aktuellen Kontaktdaten der Menschen zu haben, die sich auf dem Betriebsgelände aufgehalten haben."
Karl-Josef Laumann
"Es kann nicht sein, dass bei einem Ausbruchsgeschehen die Behörden vor Ort tagelang diesen Daten hinterherlaufen müssen."
(lin/dpa/afp)