Auf der Straße des 17. Juni sollte ein Protestcamp entstehen. Bild: imago images/Future Image / Patrick Graf
Deutschland
31.08.2020, 06:3631.08.2020, 15:34
Das Bundesverfassungsgericht hat das
Verbot eines Protestcamps von Gegnern der Corona-Politik in Berlin
bestätigt. Das teilte das Gericht am Sonntagabend in Karlsruhe mit.
Die Dauermahnwache war vom 30. August bis zum 14. September auf der
Straße des 17. Juni geplant, die durch den Tiergarten zum
Brandenburger Tor führt und am Rand des Regierungsviertels liegt.
Unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit befürchtet
Die Richter in Karlsruhe bestätigten damit eine Entscheidung des
Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Dieses hatte die
Einschätzung der Versammlungsbehörde geteilt, dass durch ein solches
Camp eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu
befürchten sei. Der Grund: Die Veranstaltungsteilnehmer würden die
Mindestabstände zum Eindämmen der Corona-Epidemie nicht einhalten.
Dieser Argumentation schlossen sich die Richter in Karlsruhe an.
Mit Blick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit argumentierten
sie: Es könne zum Schutz vor Infektionsgefahren auch ein
Versammlungsverbot ausgesprochen werden, wenn mildere Mittel nicht
zur Verfügung stehen. Im Fall des geplanten Camps gebe es keine
anderen Mittel zur Gefahrenabwehr. Der Antragsteller, der am Samstag
auch eine der Anti-Corona-Demonstrationen veranstaltet habe, habe
nicht dargelegt, dass er sein Hygienekonzept mit Blick auf "nunmehr
vorliegende Erfahrungen" angepasst habe.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die geplante Dauermahnwache
erlaubt. Gegen die darauf folgende OVG-Entscheidung hatten die
Anmelder einen Eilantrag gestellt.
(lin/dpa)