Die Menschen in den NRW-Kreisen Gütersloh und Warendorf dürften heute gespannt nach Düsseldorf geblickt haben: Ihr Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und die Landräte der beiden Kreise haben am Montagnachmittag verkündet, ob der lokale Lockdown aufgehoben wird. Die Menschen im Kreis Warendorf können nun aufatmen, im Kreis Gütersloh bleiben die Einschränkungen im öffentlichen Leben noch vorerst für eine weitere Woche bestehen. Nach den Corona-Infektionen in einer Fleischfabrik lockert die Landesregierung nur in einer Region.
Nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies bleibt das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh für eine weitere Woche bis zum 7. Juli eingeschränkt. Für den Nachbarkreis Warendorf dagegen laufen Einschränkungen um 0 Uhr in der Nacht zu Mittwoch aus, wie NRW-Ministerpräsident Laschet am Montag in Düsseldorf sagte.
Das Robert Koch-Institut hatte in der Nacht zu Montag neue Zahlen zur sogenannten Sieben Tage-Inzidenz veröffentlicht. So liegt die im Kreis Gütersloh die Kennziffer der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage noch deutlich über der Marke von 50. Demnach setzte sich nach sehr hohen Werten durch den Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies der Abwärtstrend fort.
Laut den jüngsten RKI-Daten gab es im Kreis Gütersloh nun 112.6 solche Fälle innerhalb der vergangenen sieben Tage nach zuvor 132.9 am Sonntag und 164.2 am Samstag. Am Dienstag hatte dieser Wert noch 270.2 betragen.
Laschet zufolge ist nach dem Corona-Ausbruch bei Tönnies das Virus nach Einschätzung der NRW-Landesregierung kaum auf die sonstige Bevölkerung übergesprungen. Wenn man die Tönnies-Beschäftigten herausrechne, habe die wichtige Kennziffer der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage im Kreis Gütersloh bei 22.5 gelegen.
Im Nachbarkreis Warendorf lag sie - ebenfalls die Tönnies-Beschäftigten herausgerechnet - bei 5.4. "Die Ergebnisse stimmen zuversichtlich", sagte der Ministerpräsident.
Wie die Landesregierung weiter mitteilte, werden die aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung in NRW um weitere zwei Wochen bis mindestens zum 15. Juli 2020 verlängert. Dazu gehört unter anderem die Maskenpflicht für bestimmte Bereiche.
(pcl/dpa)