Die Corona-Regeln für den Novemeber sind streng. Nur wie wird überprüft, ob sie auch im privaten Raum eingehalten werde?Bild: imago images / Future Image
Deutschland
30.10.2020, 11:2131.10.2020, 09:11
Ab kommender Woche gelten strengere Corona-Regeln: Nur noch zwei
Haushalte dürfen sich dann treffen. Restaurants, Bars, Theater, Kinos müssen im November schließen.
So lauten einige der Maßnahmen, die Bund und Länder beschlossen
haben, um die Verbreitung von Corona einzudämmen und auf die
steigenden Fallzahlen zu reagieren.
Doch darf die Polizei bei mir
Zuhause kontrollieren, ob diese Regeln eingehalten werden?
Einfach klingeln und kontrollieren?
Einige befürchten, dass sich Menschen vermehrt Zuhause treffen und
sich manche über die Corona-Regeln hinwegsetzen. Darf die Polizei in
privaten Wohnungen kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden?
Nur weil es auf Verordnungsebene solche Regelungen gebe, gibt es
natürlich nicht automatisch das Recht der Polizei jetzt nach gut
dünken in jeder Wohnung mal nachzugucken, wer denn wo gemeldet sei,
der sich da aufhält, erklärt Lea Voigt, Mitglied im Deutschen
Anwaltverein (DAV).
"Das wäre ja auch ein Szenario, was einen schrecken müsste, wenn die
Polizei das dürfte", sagt die Rechtsanwältin. Da könne man sich dann
fragen, ob das mit einem Rechtsstaat noch was zu tun habe, wenn
einfach überall mal nachgeschaut werden dürfe.
Unverletztlichkeit der Wohnung
Grundsätzlich ist die Wohnung unverletzlich. Das regelt das
Grundgesetz (Artikel 13). Eingriffe und Beschränkungen dürfen demnach
nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für
einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung
dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
vorgenommen werden – etwa auch zur Bekämpfung von Seuchengefahr.
Nach der jetzigen Rechtslage könne laut Rechtsanwältin Voigt die
Polizei nur unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnung betreten,
wenn sie zum Beispiel eine Ordnungswidrigkeit nach den Corona-Regeln
verfolge.
"Aber die Regeln sind sehr streng. Es braucht einen richterlichen
Beschluss, und es geht eben auch nur dann, wenn das zur Aufklärung
einer möglichen Ordnungswidrigkeit zwingend erforderlich ist",
ergänzt die Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht im DAV.
Grundrechte nicht aufweichen
Sollte die Politik der Polizei mehr Kompetenzen geben, um die
Kontrollen durchzuführen? Aus Sicht der Rechtsanwältin sei es äußerst
problematisch und auch überhaupt nicht für erforderlich, den
grundrechtlichen Anspruch aufzuweichen. Mehr Kompetenzen für die
Polizei – das wäre also reine Symbolpolitik, aber auf Kosten der
Grundrechte.
(vdv/dpa)