Schleswig-Holsteins SPD-Fraktionschef Ralf Stegner darf sich weiter frei über die Zustände in den Betrieben von Clemens Tönnies äußern. Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der Tönnies Holding auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Politiker am Dienstag zurückgewiesen, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen am Freitag in Hamburg. Darin sollte Stegner verpflichtet werden, kritische Äußerungen über die Zustände in den Schlachthöfen zu unterlassen. Unter anderem hatte Stegner in einer Talkshow der "Bild"-Zeitung gesagt: "Die Gesetze werden missachtet dort. Das ist ja gar keine Frage."
In dem Urteil des Landgerichts Hamburg heißt es, Tönnies werde durch die Äußerung von Stegner nicht in seinen Rechten verletzt, weil es sich dabei um eine Meinungsäußerung handele.
Stegner zeigte sich am Freitag erleichtert über das Urteil: "Wenn Herr Tönnies sich mit dem gleichen Eifer um eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in seinen Schlachthöfen kümmern würde, wie er seine Kritiker juristisch verfolgen lässt, müsste die Politik wahrscheinlich nicht mehr mit gesetzlichen Regelungen gegen Ausbeutung, menschenunwürdige Unterbringung und andere Auswüchse des Subunternehmerunwesens vorgehen, wie es der Bundesarbeitsminister jetzt tun muss."
Deutschlands größter Schlachtkonzern Tönnies hatte den Betrieb am Stammsitz in Rheda-Wiedenbrück nach einer hohen Zahl von Corona-Infizierten unter den Mitarbeitern für rund vier Wochen stoppen müssen. Mittlerweile wird wieder in zwei Schichten geschlachtet.
(lin/dpa)