Ein Betrieb der Firma Tönnies. Bild: imago-images / Revierfoto
Deutschland
Schleswig-Holsteins SPD-Fraktionschef
Ralf Stegner darf sich weiter frei über die Zustände in den Betrieben
von Clemens Tönnies äußern. Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag
der Tönnies Holding auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen
den Politiker am Dienstag zurückgewiesen, sagte Gerichtssprecher Kai
Wantzen am Freitag in Hamburg. Darin sollte Stegner verpflichtet
werden, kritische Äußerungen über die Zustände in den Schlachthöfen
zu unterlassen. Unter anderem hatte Stegner in einer Talkshow der
"Bild"-Zeitung gesagt: "Die Gesetze werden missachtet dort. Das ist
ja gar keine Frage."
In dem Urteil des Landgerichts Hamburg heißt es, Tönnies werde
durch die Äußerung von Stegner nicht in seinen Rechten verletzt, weil
es sich dabei um eine Meinungsäußerung handele.
"Hierbei kommt zum Tragen, dass der Arbeitsschutz unstreitig im Mai 2020 Verstöße gegen die damals geltende Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgestellt hat."
Stegner legt nach
Stegner zeigte sich am Freitag erleichtert über das Urteil: "Wenn
Herr Tönnies sich mit dem gleichen Eifer um eine Verbesserung der
Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in seinen
Schlachthöfen kümmern würde, wie er seine Kritiker juristisch
verfolgen lässt, müsste die Politik wahrscheinlich nicht mehr mit
gesetzlichen Regelungen gegen Ausbeutung, menschenunwürdige
Unterbringung und andere Auswüchse des Subunternehmerunwesens
vorgehen, wie es der Bundesarbeitsminister jetzt tun muss."
Deutschlands größter Schlachtkonzern Tönnies hatte den Betrieb am
Stammsitz in Rheda-Wiedenbrück nach einer hohen Zahl von
Corona-Infizierten unter den Mitarbeitern für rund vier Wochen
stoppen müssen. Mittlerweile wird wieder in zwei Schichten
geschlachtet.
(lin/dpa)