Dieser Weihnachtsmarkt in Nordrhein-Westfalen wurde auch im zweiten Jahr abgesagt. Ab Mittwoch gelten bundesweit schärfere Corona-Maßnahmen.Bild: imago images / Rüdiger Wölk
Deutschland
Seit Mittwoch gelten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bundesweit neue Maßnahmen. Die entsprechende Änderung am Infektionsschutzgesetz (IfSG) war vergangene Woche vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt worden. Mit dieser Novelle wurde ebenfalls dem Auslaufen der epidemischen Lage mit nationaler Tragweite zum 25. November zugestimmt.
Bundesweit gilt nun die Hospitalisierungsrate als neuer Schwellenwert. Was ab welchem Wert gilt, hat watson für euch in diesem Artikel zusammengefasst.
Zudem ergänzen nun einige Maßnahmen die bewährten Regeln. So gelten 3G-Regeln nun in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz und die Testpflicht für Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wurde ausgeweitet. Außerdem wird das Ausstellen und der Gebrauch gefälschter Gesundheitszeugnisse strafrechtlich geahndet.
Bekannte Schutzvorkehrungen wie die Maskenpflicht und die Abstandsregeln werden weiter beibehalten. Wiedereingeführt wird im Rahmen des IfSG, dass Beschäftigte wann immer möglich, im Homeoffice arbeiten sollen.
Jedes Bundesland kann zudem weiterhin Maßnahmen wie 3G, 2G oder 2G plus Test je nach Infektionslage beschließen. Ausgeschlossen davon sind aber die Anordnung von Ausgangssperren und Beherbergungsverboten sowie die flächendeckende, pauschale Schließung von Geschäften, Schulen und weiteren Einrichtungen des öffentlichen Lebens.
Die Maßnahmen sollen bundesweit bis zum 19. März 2022 gelten und können um bis zu drei Monate verlängert werden.
In vielen Bundesländern wurden in dieser Woche bereits Maßnahmen, die über die bundesweit geltenden Regeln hinaus gehen, beschlossen. Was in welchem Bundesland gilt, hat watson hier für euch zusammengefasst:
Bayern
Am Freitag kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die neuen Maßnahmen für Bayern an. Diese sollen für drei Wochen gelten und nicht verlängert werden.
- Die epidemische Lage wird festgestellt
- Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
- Verschärfung von 2G und 2G+: Körpernahe Dienstleistungen, Schulen und Hochschulen kommen dazu – von 2G ausgenommen ist der Handel (Beschränkung von 10 qm pro Kunde)
- Sperrstunde ab 22 Uhr für Gastronomie
- Clubs, Bars und Schattenwirtschaften werden geschlossen
- Weihnachtsmärkte und Jahresmärkte werden abgesagt
Baden-Württemberg
Ab Mittwoch treten auch in Baden-Württemberg verschärfte Maßnahmen in Kraft, es gilt die Alarmstufe 2:
- 2G-Plus bei Veranstaltungen, in Hotels, der Gastronomie und in Bars sowie Clubs
- Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Hotspots ab einem bestimmten Grenzwert
- Verlassen der Wohnung in einigen Landkreisen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur noch aus triftigem Grund, wie in medizinischen Notfällen oder im Zusammenhang mit der Arbeit, erlaubt
- 2G-Plus auf Weihnachtsmärkten
Sachsen
In Sachsen wurden am Montag weite Teile des öffentlichen Lebens eingeschränkt. Das Bundesland geht teilweise in den Lockdown und untersagt Weihnachtsmärkte und volle Fußballstadien.
- Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie Bars und Clubs, ausgenommen sind Bibliotheken
- Absage von Großveranstaltungen, Festen und Messen
- Beherbergung von Touristen ist verboten
- Gastronomie: Es gilt 2G und eine Sperrstunde ab 20 Uhr
- Tanz-, Musik- und Volkshochschulen dürfen nicht unterrichten, ausgenommen: Angebote für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
- Hotspot-Region mit Inzidenz über 1000: ab 22 Uhr Ausgangssperre für Ungeimpfte
- Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen bis Weihnachten
- 2G-Regel in Friseursalons, andere körpernahe Dienstleistungen sind untersagt
- Geisterspiele beim Profifußball
Sachsen-Anhalt
Das Kabinett in Sachsen-Anhalt gab am Dienstag in Magdeburg eine landesweite 2G-Pflicht bekannt, die ab Mittwoch gilt. Ausnahmen soll es demnach für Kinder und Jugendliche geben.
- 2G unter anderem für die Innengastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen ab 50 Personen und bei privaten Übernachtungen in Hotels
- 2G für organisierten Sportbetrieb mit Ausnahme von Berufssportlern
- 2G+ für Diskotheken und Clubs, dafür ein Entfallen von Maskenpflicht und Abstandsregeln
- 3G auf Weihnachtsmärkten und bei körpernahen Dienstleistungen, wie beim Friseurbesuch, in Kosmetik- und Nagelstudios sowie Piercing- und Tattoo-Studios
Berlin
Berlin verschärft ab Samstag die Corona-Regeln, wie Gesundheitsstaatssekretär Martin Matz (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung mitteilte.
- 2G wird auf weitere Bereiche wie den Einzelhandel, Hotels, Erwachsenenbildung, Fahrschulen und die Sportausübung ausgeweitet (ausgenommen sind Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Drogerien)
- Weihnachtsmärkte finden statt
- Im Kultur- und Freizeitbereich zusätzlich zur 2G-Regel eine Maskenpflicht
- Wo das Tragen einer Maske nicht umsetzbar ist, wie in Clubs oder beim Sport, sollen zusätzliche Abstände oder ein negatives Testergebnis notwendig sein
Brandenburg
Brandenburg kündigte am Montag an, ab Mittwoch die 2G-Regelung auf den Einzelhandel ausweiten zu wollen. Der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke hat die Verschärfungen durch die "aktuelle Notsituation" begründet.
- Weihnachtsmärkte werden geschlossen
- 2G-Regelung im Einzelhandel, bei körpernahen Dienstleistungen, in Innen- und Außenbereichen von Restaurants und Hotels
- 2G-Regelung für Erwachsene beim Kontaktsport, 3G-Regel bei anderen Sportarten in geschlossenen Räumen
- 2G-Regelung für Hotels und Pensionen, 3G-Regel auf Campingplätzen und in Ferienhäusern
- Aufhebung der Präsenzpflicht an Schulen
- Weihnachtsferien beginnen drei Tage früher
- 2G-Plus-Regelung in Diskotheken und Clubs
- Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Aufenthalt nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie eines weiteren Haushalts oder mit bis zu fünf Personen im öffentlichen Raum erlaubt
- Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen ab einer Inzidenz von 750
Thüringen
Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) kündigte am Dienstag in Erfurt weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens an. Die Beschränkungen sollen zunächst bis 21. Dezember gelten.
- Schließung von Clubs, Bars und Diskotheken
- Sperrstunde in der Gastronomie ab 22 Uhr
- Nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte zwischen 22 Uhr und 05 Uhr
- Weihnachtsmärkte werden abgesagt
- 2G für den Einzelhandel sowie für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, aber auch unter freiem Himmel sowie in der Gastronomie und in Museen
- Begrenzung von Teilnehmerzahlen auf Veranstaltungen
- Messen und Ausstellungen finden vorerst nicht statt
- Diskotheken, Clubs, Bars und Schwimmbäder bleiben geschlossen
- Bei privaten Treffen gelten insbesondere für Ungeimpfte strengere Kontaktbeschränkungen
Hessen
Ab Donnerstag verschärft das Bundesland Hessen seine Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Fortan gilt dann unter anderem auch am Sitzplatz in Schulen und Hochschulen eine einheitliche Maskenpflicht. Dies gilt auch für Übernachtungsbetriebe, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern sowie unter bestimmten Umständen auch am Arbeitsplatz.
- 3G-Regelung für Mitarbeitende und Besucher von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen
- 2G mit Maske und Abstand in Innenräumen von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gastronomie, Spielbanken und Spielhallen
- 2G-Plus in Innenräumen von Clubs und Prostitutionsstätten
Nordrhein-Westfalen
Auch Nordrhein-Westfalen teilte durch Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag mit, dass ab Mittwoch schärfere Corona-Regeln im Land gelten werden. Ungeimpfte sind von den Einschränkungen stark betroffen.
- Flächendeckend 2G im Freizeit- und Kulturbereich
- 2G-Plus bei Karnevalsveranstaltungen und in Diskotheken
- 3G-Regelung am Arbeitsplatz, in der Innengastronomie, in Museen und in Krankenhäusern
Rheinland-Pfalz
Ab Mittwoch gelten in Rheinland-Pfalz schärfere Corona-Regeln. Die Landesregierung beschloss dazu die 28. Corona-Verordnung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
- Flächendeckend 2G, in Abhängigkeit der Hospitalisierungsrate
- Einzelhandel: Tragen von medizinischen Masken, von der 2G-Regel ausgenommen, ebenso wie von einer Testpflicht
- Maskenpflicht drinnen wie draußen, sollten Abstände nicht eingehalten werden können – also auch auf Weihnachtsmärkten. An weiterführenden Schulen gilt eine Maskenpflicht am Sitzplatz.
Niedersachsen
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erklärte am Dienstag in Hannover, das Land Niedersachsen werde ab Mittwoch flächendeckend zu einer 2G-Regel im öffentlichen Leben übergehen. Nach Angaben der Landesregierung stehe das Land jedoch mit einer Krankenhaus-Inzidenz von 5,7 bereits vor einer erneuten Verschärfung hin zu 2G+.
- 2G in sämtlichen Einrichtungen des Freizeit-, Kultur-, Gastronomie- und Sportbereichs sowie auf Weihnachtsmärkten
- Maskenpflicht bleibt trotzdem in Kraft
Hamburg
Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) teilte am Dienstag nach einer Senatssitzung mit, dass Hamburg die 2G-Regel auf Hotels und Kulturbereich ausweitet. Dies soll ab kommendem Montag gelten.
- 2G auch in Theaters, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Hotels
- 3G im öffentlichen Nahverkehr
- 2G-Regelung in Gaststätten, Bars, Clubs und Diskotheken
- 3G-Regelung bei wesentlichen körpernahen Dienstleistungen wie Friseur und Fußpflege
- Keine Verschärfung vorerst im Einzelhandel
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gilt ab Montag eine neue Landesverordnung zur Corona-Bekämpfung. Das Grundprinzip dabei: 2G bei Freizeitveranstaltungen drinnen und 3G bei beruflichen Veranstaltungen und für Jugendliche generell.
- 2G-Regelung bei Dienstleistungen mit Körperkontakt, Ausnahme: Friseure mit 3G-Regelung, zusätzlich mit Maskenpflicht für Ungeimpfte
- 2G-Regelung in Clubs und Diskotheken, sowie in Gaststätten
- Masken- und Abstandsgebot bleibt weiterhin in Kraft
- Private Treffen in geschlossenen Räumen mit maximal zehn ungeimpften Personen, nicht mitgezählt werden Kinder unter 14 Jahre
Bremen
Der Bremer Senat hat die Corona-Warnstufen weiter verschärft: Ab Donnerstag soll in der Stadt Bremen die Warnstufe 2 gelten, was die 2G-Regel für Innenräume mit sich bringt.
- Dreimal die Woche Tests in Schulen
- Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern benötigen eine Genehmigung. Zusätzlich gilt 2G bei Veranstaltungen in Innenräumen und eine Abstandshaltung von 1,5 Metern – in der Warnstufe 3 dann 2G+
- 3G-Regelung auf Weihnachtsmärkten
Mecklenburg-Vorpommern
Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung neue Maßnahmen beschlossen, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen. Sie sollen am Donnerstag in Kraft treten und bringen vor allem Einschränkungen für Ungeimpfte und eine Testpflicht für Geimpfte und Genesene in vielen Bereichen mit sich.
- Landesweit 2G+ in Innenbereichen und bei Sportveranstaltungen, auch in Fußballstadien
- Festlegung einer Kapazitätsgrenze von 50 Prozent bei Veranstaltungen
- Clubs und Diskotheken werden geschlossen
- 2G-Regelung auf Weihnachtsmärkten
- Tägliche Testpflicht in Pflegeeinrichtungen für Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher
- Stichprobenartige Kontrollen der Maßnahmen
Saarland
Als eines der ersten Bundesländer hat das Saarland seine Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bereits vergangene Woche verschärft. Diese gelten seit dem 20. November.
- 2G-Regelung in Innenräumen bei Veranstaltungen, Restaurants, körpernahen Dienstleistungen, Hotelübernachtungen und in Freizeiteinrichtungen
- 2G+ in Diskotheken und Clubs sowie bei Besuchen in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Rehakliniken
- 3G im Außenbereich
- Maskenpflicht in den Schulen zusätzlich zur 3G-Regel
(lc/cli/mit Material der dpa und afp)