Die Bundespolizei weist darauf hin, dass ein selbstausgefülltes Attest aus dem Internet nicht von der Pflicht befreit, an Bahnhöfen und in Bussen und Bahnen eine Maske zu tragen. Immer wieder legten Menschen bei Verstößen Online-Atteste vor, die sie angeblich von der Pflicht befreiten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, teilte die Bundespolizeiinspektion Münster am Donnerstag mit.
Ein Arzt habe das Blanko-Attest auf seiner Homepage angeboten, Nutzer hätten ihm zufolge nur ihren Namen und ihre Adresse eintragen müssen. Dem widerspricht die Polizei: Mit dem Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse mache man sich strafbar. Dazu komme eine Anzeige, da Mund und Nase nicht bedeckt seien.
Es gilt die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr. Für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen könnte es ein bundesweit einheitliches Bußgeld geben. Bund und Länder wollen dies prüfen und haben dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
In den Bussen und Bahnen in Berlin wird bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 50 Euro bis zu 500 Euro erhoben. In Baden-Württemberg muss man zwischen 100 und 250 Euro zahlen. In Bayern sind es immer 150 Euro.
(vdv/dpa)