
Hasskommentare im Netz werden künftig schlimmer bestraft. Bild: PA Wire
Deutschland
19.02.2020, 11:2619.02.2020, 11:26
Wer in sozialen Netzwerken Nazi-Propaganda
verbreitet, Straftaten billigt oder mit Vergewaltigung droht, soll
künftig dem Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet werden. Eine
entsprechende Gesetzesverschärfung beschloss das Kabinett an diesem
Mittwoch. Nun befasst sich der Bundestag mit den Vorschlägen. Derzeit
müssen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter
Hasspostings nur löschen, auf die sie aufmerksam wurden.
Bei schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten – und
wenn ein Richterbeschluss vorliegt – können Behörden auch Passwörter
abfragen. Falls diese bei den Anbietern verschlüsselt gespeichert
werden, werden sie auch so übermittelt.
Besonderer Schutz
Explizit sollen künftig auch Kommunalpolitiker besonders
geschützt werden. Derzeit schützt das Strafgesetzbuch eine "im
politischen Leben des Volkes stehende Person" vor übler Nachrede und
Verleumdung. Angewendet wurde er bislang vor allem bei Bundes- und
Landespolitikern. Dem entsprechenden Paragrafen wird nun der Satz
hinzugefügt: "Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur
kommunalen Ebene."
(dpa/lin)