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Verbraucherschützer: Dubiose Streaming-Portale locken in Abo-Fallen

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Verbraucherschützer warnen in Deutschland vor Fake-Streamingseiten: Dann doch leiber zu Netflix.Bild: imago images / Pixsell
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Verbraucherschützer: Dubiose Streaming-Portale locken in Abo-Fallen

09.11.2020, 10:34
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Verbraucherschützer in Deutschland haben vor dubiosen Streaming-Portalen gewarnt, die vermeintlich Kinofilme und TV-Serien anbieten. Die Internet-Anwender würden mit falschen Versprechungen auf Fake-Portale gelockt und dann mit hohen Rechnungen für angeblich zustande gekommene Abonnement-Verträge unter Druck gesetzt.

In der Regel werben die betrügerischen Streaming-Portale mit einem fünftägigen kostenlosen Testabo, um sich Filme und Serien anschauen zu können. Für die Nutzung müssen die Verbraucher sich registrieren und dabei neben ihren Adressdaten eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer angeben. Sie können sich jedoch auf den Webseiten entweder nicht erfolgreich registrieren oder nach der erfolgten Registrierung keine Filme oder Serien streamen. Trotzdem erhalten die Anwender eine E-Mail, in der die Kosten für ein angeblich abgeschlossenes Jahresabo in Rechnung gestellt werden.

Marktwächter-Team: "Masche hört einfach nicht auf"

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz war bereits erstmals Ende 2017 durch Beschwerden auf ein ganzes Netzwerk an vermeintlichen Video-Streaming-Webseiten gestoßen. Die kriminelle Szene konnte aber durch die Warnungen der Verbraucherschützer und die Ermittlungsarbeit der Polizei bislang nicht ausgetrocknet werden.

"Die Masche hört einfach nicht auf", sagte Sabrina Wagner, Referentin Team Marktbeobachtung Digitales der Verbraucherzentralen, der dpa. Es würden immer wieder neue Seiten online gestellt. "Wir haben in der Marktbeobachtung eine Liste von über 450 bekannten Webadressen recherchiert, hinter denen offenkundig betrügerische Angebote stecken."

Jennifer Kaiser, Beraterin in der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sagte, zur Abwehr der Ansprüche lohne es sich nicht, einen formellen Widerspruch gegenüber dem Anbieter einzureichen. "Man sollte aber den Vorgang auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen, damit die Ermittlungsbehörden auch im Bilde sind."

(vdv/dpa)