Ritter Sport bleibt die einzige quadratische Schokolade in deutschen Supermarktregalen. Der Traditionshersteller aus Waldenbuch bei Stuttgart darf sich die charakteristische Verpackungsform weiter als Marke schützen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in letzter Instanz entschieden. Die Konkurrenz von Milka hatte zehn Jahre lang versucht, das Monopol zu kippen – am Ende vergeblich.
Es scheint etwas widersinnig, aber eine Marke kann immer dann keinen Schutz beanspruchen, wenn sie ausschließlich aus einer Form besteht, "die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht". Das ist für die Richter bei Ritter Sport nicht der Fall. Der Verbraucher sehe die Verpackung zwar als Hinweis auf die Herkunft der Schokolade und verbinde damit Qualitätserwartungen. Die Form habe aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden.
Der BGH erklärte zur Begründung, das einzige wesentliche Merkmal der als Marken eingetragenen Warenverpackungen – Ritter Sport und Ritter Sport Minis – seien deren quadratische Grundflächen. Vom Markenschutz ausgeschlossen sei die Form einer Ware oder einer Verpackung nur dann, wenn sie der Ware einen wesentlichen Wert verleihe. Dafür bestünden bei den quadratischen Schokolade-Verpackungen aber "keine Anhaltspunkte".
Ritter Sport im schwäbischen Waldenbuch erklärte am Donnerstag, "für uns als vergleichsweise kleines Familienunternehmen" besitze die quadratische Form der Verpackung den gleichen Stellenwert wie für die Gegenseite die individuelle lila Farbe, die ebenfalls markenrechtlich geschützt sei. Umfragen zeigten "bereits seit vielen Jahren", dass die überwiegende Mehrheit der Verbraucher in Deutschland mit einer quadratisch verpackten Schokolade die Marke Ritter Sport assoziiere.
Der BGH musste den Markenstreit bereits zum zweiten Mal prüfen. 2016 hatte das Bundespatentgericht zunächst die Löschung der umstrittenen Marke angeordnet. Ein Jahr später hob der BGH diesen Beschluss wieder auf und verwies das Verfahren zurück an die Patentrichter, die den Löschungsantrag 2018 zurückwiesen. Dagegen zog Mondelez erneut vor den BGH.
(vdv/dpa)