Das Düsseldorfer Amtsgericht durfte mit Nennung des Namens und der Tatvorwürfe über die Anklage gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder berichten. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden.
Die entsprechende Pressemitteilung vom 4. September muss nicht von der Homepage des Amtsgerichts entfernt werden, wie es Metzelders Anwälte gefordert hatten. Das Gericht darf auch künftig darüber berichten, ob die Anklage zugelassen wird.
Offenbar hat Metzelder bereits ein Geständnis abgelegt. In dem Beschluss des Verwaltungsgerichts heißt es an einer Stelle etwa:
Was genau das VG Düsseldorf allerdings mit dem Wort "Geständnis" meint, ist bislang unklar sprich, der Inhalt des Geständnisses ist nicht bekannt. Es ist möglich, dass Metzelder etwa nur gestanden hat, es sei sein Handy gewesen.
Ganz ausdrücklich weisen wir deswegen auf die Unschuldsvermutung hin, die für den Beschuldigten Metzelder bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt. Das heißt: Bis zum Beweis des Gegenteils ist Christoph Metzelder unschuldig.
Der am Montag veröffentlichte Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden (Az.: 20 L 1781/20).
Die Anwälte Metzelders hatten behauptet, mit der Pressemitteilung werde das Persönlichkeitsrecht ihres Mandanten verletzt. Doch die Verwaltungsrichter befanden: Das öffentliche Interesse habe in diesem Fall Vorrang. Der Text enthalte weder unsachliche Formulierungen noch eine unzulässige Vorverurteilung.
(pcl/dpa)