Die Anwälte des ehemaligen Fußball-Nationalspielers Christoph Metzelder haben Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf eingelegt. Dieses hatte am Montag mitgeteilt, dass das Amtsgericht Düsseldorf mit Nennung des Namens und der Tatvorwürfe über Christoph Metzelder in Form einer Pressemitteilung berichten durfte.
Den Eingang der Beschwerde am Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster bestätigte eine Sprecherin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Die Anwälte hatten behauptet, mit der Pressemitteilung werde das Persönlichkeitsrecht ihres Mandanten verletzt.
Doch die Verwaltungsrichter befanden: Das öffentliche Interesse habe in diesem Fall Vorrang. Der Text enthalte weder unsachliche Formulierungen noch eine unzulässige Vorverurteilung. Ob diese Sicht haltbar ist, muss jetzt das OVG klären.
Für Metzelder gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.
(pcl/dpa)