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Krankschreibung während Corona: Das solltest du jetzt beachten

Volle Wartezimmer beim Arzt sind an vielen Orten jetzt schon die Regel. Jetzt könnte der Andrang noch größer werden, wenn man sich nicht mehr telefonisch krankschreiben lassen kann. (Symbolbild)
Volle Wartezimmer beim Arzt sind an vielen Orten jetzt schon die Regel. Jetzt könnte der Andrang noch größer werden, wenn man sich nicht mehr telefonisch krankschreiben lassen kann. (Symbolbild)Bild: E+ / vm
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Krankschreibung per Telefon nicht mehr möglich: Das solltest du beim Arztbesuch beachten

20.04.2020, 09:17
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Sich vom Arzt krankschreiben lassen per Telefon: Das war eine der Maßnahmen, die zur Bekämpfung des Coronavirus eingeführt wurde. Überfüllte Arztpraxen, die sonst zu Brutstätten für Covid-19 werden könnten, sollten so entlastet und die Patienten geschützt werden.

Diese Regelung gilt seit Montag nicht mehr: Arbeitnehmer, die sich wegen einer Erkältung krankschreiben lassen wollen, müssen wieder persönlich beim Arzt vorsprechen. Die entsprechende Ausnahmeregelung hatte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen (G-BA) am Freitag nicht verlängert – gegen die Stimmen von Medizinern und Krankenhäusern.

Kritische Stimmen von Medizinern und Politikern

Auf Twitter mehren sich die kritischen Stimmen zur Entscheidung, telefonische Krankschreibungen wieder außer Kraft treten zu lassen. So schreibt der HNO-Arzt und Homöopathie-Kritiker Christian Lübbers:

Auch die Grünen-Politikerin und gesundheitspolitische Sprecherin Maria Klein-Schmeink fordert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dazu auf, telefonische Krankschreibungen weiterhin zu ermöglichen. Schließlich seien nicht nur Patienten, sondern auch Menschen in systemrelevanten Berufen zusätzlich gefährdet, wenn die Wartezimmer wieder voller werden:

Andere Mediziner kritisieren generell die Regelung, lediglich für eine Krankschreibung zum Arzt gehen zu müssen. "Zum Arzt sollte man nur gehen, wenn man Hilfe benötigt", meint dieser Arzt:

Das Bundesgesundheitsministerium hatte auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur darauf verwiesen, dass es sich um eine Entscheidung der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen handele. Der G-BA Vorsitzende Josef Hecken hatte das Auslaufen der Regelung mit einer deutlichen Verlangsamung der Dynamik im Zusammenhang mit der Corona-Krise begründet.

Was solltest du nun beim Arztbesuch beachten?

Wer sich also zu krank fühlt, um arbeiten zu gehen, muss in Zukunft wohl oder übel wieder persönlich die Arztpraxis aufsuchen. Wann man eine Krankschreibung beim Arbeitgeber einreichen muss, hängt vom Einzelfall ab. Gesetzlich ist sie ab dem dritten Fehltag notwendig.

Entdeckt man an sich selbst milde Symptome, die auf eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus hindeuten könnten, beispielsweise Husten und leichtes Fieber, kann man dennoch versuchen, beim Arztbesuch zumindest die anderen Patienten in der Praxis zu schützen: indem man genügend Abstand hält, sich die Hände wäscht und einen Mundschutz trägt. Ein professioneller Mundschutz ist dafür nicht nötig. Es reicht, sich ein Tuch eng um Mund und Nase zu binden, um eine Übertragung größerer Tröpfchen, die mit Viren besetzt sein könnten, zu verhindern.

Bitte verzichte nach wie vor darauf, krank zur Arbeit zu gehen, um deine Kollegen oder Kunden nicht anzustecken. Solltest du schwerwiegende Corona-Symptome erleben, wie Atemnot oder hohes Fieber, ruf bitte direkt den Notarzt an.

Die wichtigsten Telefonnummern zum Coronavirus
Unter der 030 346 465 100 erreichst du das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums.

Weitere wichtige Nummern:

116 117: Ärztlicher Bereitschaftsdienst
115: Einheitliche Behördennummer
0800 011 77 22: Unabhängige Patientenberatung Deutschland

(ak/mit Material von dpa)