Ab heute, 1. März, gilt in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern. Nicht nur Kinder, auch einige Erwachsenengruppen müssen nachweisen, dass sie immun gegen die Krankheit sind.
Aber was bedeutet das genau? Was passiert mit Eltern, die ihr Kind nicht impfen lassen und was ist, wenn ich die Masern schon hatte? Wir klären euch auf.
Die Impfpflicht gilt für so gut wie alle – ausgenommen sind Kinder unter einem Jahr. Bei Neueintritt in Kita oder Schule müssen die Eltern ab dem 1. März vorweisen, dass der Nachwuchs geimpft ist. In der Regel reicht die Vorlage des Impfausweises. Für die Kontrolle zuständig ist die Schul- oder Kita-Leitung.
Für Kinder, die schon in einer Einrichtung oder in der Schule sind, muss der Impfnachweis bis spätestens 31. Juli 2021 nachgereicht werden. Möglich ist auch ein ärztliches Attest, das entweder belegt, dass das Kind die Masern schon hatte und damit immun ist. Oder dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist.
Dann wird der Nachwuchs nicht in der Kita aufgenommen, anderenfalls droht der Kita-Leitung ein Bußgeld. In der Schule sieht es anders aus: Da in Deutschland Schulpflicht gilt, können ungeimpfte Kinder nicht ausgeschlossen werden. Es können aber hohe Bußgelder bis zu 2500 Euro gegen die Eltern verhängt werden, wenn sie der Impfpflicht für die Kinder nicht nachkommen. Die Schulen müssen solche Fälle an das örtliche Gesundheitsamt melden, das über das weitere Vorgehen entscheidet.
Für Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, für Lehrer, Tagesmütter und für Beschäftigte in medizinischen und sonstigen "Gemeinschaftseinrichtungen". Dazu zählen Ferienlager oder auch Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte. Auch die Bewohner solcher Einrichtungen müssen sich impfen lassen oder nachweisen, dass sie immun sind. Auch hier gilt die Übergangsfrist bis Juli 2021.
Ausgenommen von der Impfpflicht sind vor 1970 Geborene, da sie nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) als größtenteils immun gelten, weil sie die Masern höchstwahrscheinlich durchgemacht haben. Eine Impfung wurde erst in den 1970er Jahren in der Bundesrepublik auf freiwilliger Basis eingeführt, in der DDR bestand seit 1970 Impfpflicht gegen Masern.
In beiden Fällen hilft ein ärztliches Attest: Der Arzt hat entweder in der Patientenakte vermerkt, dass ein Patient schon einmal Masern hatte und kann das bescheinigen. Auch über einen Bluttest kann Immunität nachgewiesen und anschließend bescheinigt werden. Sind Antikörper vorhanden, hatte man entweder schon Masern oder ist bereits geimpft.
Nein. "Eine Zwangsimpfung kommt in keinem Fall in Betracht", heißt es vom Bundesgesundheitsministerium.
Eine Masern-Impfung enthält einen Lebendimpfstoff, der eine abgeschwächte Variante des Erregers enthält. Dieser könne sich begrenzt vermehren, die Masern selbst aber nicht mehr auslösen, sagt Klaus Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts.
Bei der Impfung gegen die Masern zeigten etwa fünf bis 15 Prozent der Geimpften besonders nach der ersten Masern-Immunisierung eine Reaktion mit mäßigem Fieber, flüchtigem Ausschlag und Symptomen im Bereich der Atemwege, gelegentlich begleitet von einem maserntypischen Ausschlag. Meist passiere das in der zweiten Woche nach der Impfung. Diese Reaktion wird als "Impfmasern" bezeichnet. Diese seien aber nicht ansteckend und verursachten nur milde Symptome, die von selbst abklingen.
Das ist richtig. Für die Impfung gegen Masern stehen in Deutschland nach Behördenangaben aktuell nur sogenannte Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Es wird also bei der Masernimpfung gleichzeitig immer auch gegen andere Krankheiten geimpft. Es gibt entweder die Dreifachimpfung "Mumps-Masern-Röteln" oder die Vierfachimpfung "Mumps-Masern-Röteln-Varizellen". Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird dies von der Ständigen Impfkommission empfohlen, um die Anzahl der Injektionen bei Kindern gering zu halten. Ein Kombinationsimpfstoff gelte insgesamt als nicht schlechter verträglich als ein Einzelimpfstoff.
Bei Infizierten wird das Immunsystem geschwächt, es kann zu Komplikationen wie Mittelohr- und Lungenentzündungen kommen. Selten kommt es auch zu Gehirnentzündungen, die tödlich enden können. Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sagt das RKI. Bei 1000 Erkrankten gebe es einen Todesfall. Manchmal führt die Krankheit erst nach Jahren zum Tod, etwa bei der Masern-Gehirnentzündung SSPE – wer im Säuglingsalter an Masern erkrankt, ist besonders gefährdet.
Die neusten Zahlen des Robert-Koch-Instituts stammen von Mitte Februar. Demnach zählt das Institut für die ersten fünf Wochen des Jahres 15 neue Fälle. Die meisten davon kommen aus Baden-Württemberg. Im gleichen Zeitraum 2019 waren es noch 102 Infizierte.
(dpa/lin)