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Impfen: Bundestag beschließt Impfpflicht

Ein Arzt impft am 13.11.2019 einen Patienten gegen Grippe in Berlin. Foto: Robert Guenther | Verwendung weltweit
Gegen Masern muss nun jeder geimpft werden.Bild: dpa-tmn / Robert Guenther
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Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht

Ab März 2020 gilt in Deutschland eine Masern-Impfpflicht. Der Bundestag beschloss am Donnerstag das Masernschutzgesetz, wonach Kinder in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege gegen die hochansteckende Virusinfektion geimpft sein müssen. Die Impfpflicht gilt zudem für Bewohner und Mitarbeiter von Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nannte in der Debatte das Masernschutzgesetz ein "Kinderschutzgesetz".
14.11.2019, 13:3714.11.2019, 14:07
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Der Bundestag billigte den Gesetzentwurf in namentlicher Abstimmung mit 459 Ja-Stimmen bei 89 Gegenstimmen und 105 Enthaltungen. Es gehe darum, die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen – die Kinder, sagte Spahn. "Masernschutz ist Kinderschutz."

Masern seien "keine harmlose Kinderkrankheit", es gebe keine Therapie dagegen, betonte Spahn. Mit dem Gesetz würden zugleich Gesundheit und Freiheit geschützt, nämlich die Freiheit, nicht unnötig gefährdet zu werden, hob der Minister hervor. Spahn verwies zudem darauf, dass künftig der Öffentliche Gesundheitsdienst wieder mehr Reihenimpfungen in Schulen anbieten könne. Das helfe, auch andere Infektionskrankheiten zu bekämpfen, etwa Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten, erklärte der CDU-Minister.

Ohne Masern-Impfung keine Kita

Die geplante Impfpflicht soll für Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, in Kindertagesstätten, Schulen, anderen Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Kindertagespflege und in Flüchtlingsunterkünften gelten. Dies gilt auch für das dort tätige Personal, ebenso wie für Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen. Nicht geimpfte Kinder können demnach vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden, in anderen Fällen drohen Bußgelder.

Der Nachweis kann durch den Impfausweis oder das gelbe Kinderuntersuchungsheft erbracht werden – oder durch ein ärztliches Attest, wenn jemand bereits die Masern hatte. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wurden in diesem Jahr in Deutschland bis Mitte Juni bereits 429 Masern-Fälle registriert. Im gesamten Jahr 2018 wurden 544 Fälle gemeldet.

Die Impflücken sind nach Ansicht der Bundesregierung nach wie vor zu groß: Laut den Daten des Robert-Koch-Instituts waren gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft. Gewünscht ist eine Impfquote von mindestens 95 Prozent.

Masern-Impfung auch gegen andere wirksam

In der Praxis führt die beschlossene Impflicht nach Angaben des Pharmaverbandes VfA automatisch zu einer Impfpflicht auch gegen weitere Krankheiten. "Für eine Impfung gegen Masern stehen in Deutschland derzeit nur Impfstoffe zu Verfügung, die gleichzeitig noch gegen andere Krankheiten immunisieren, nämlich Mumps und Röteln und zum Teil auch Windpocken", erklärte der Verband auf Anfrage der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Donnerstag.

Der Import eines ausschließlich vor Masern schützenden Impfstoffes aus anderen EU-Staaten sei nicht möglich. "Nach unserer Kenntnis wird in allen 28 EU-Ländern offiziell die Mehrfachimpfung empfohlen, so dass derzeit keine Monoimpfstoffe mehr verfügbar sind", erklärte der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VfA).

(dpa/lin)