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Lange Haftstrafen: Staufener Paar verkaufte Kind jahrelang an Sexualstraftäter

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Welche Rolle spielte die Mutter? Und 4 weitere Fragen zum Freiburger Missbrauchsfall

07.08.2018, 09:4607.08.2018, 11:31
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In einem der weitreichendsten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland erging am Dienstag in Freiburg das Urteil gegen die beiden mutmaßlichen Haupttäter. 

Die Mutter des Kindes muss zwölf Jahre und sechs Monate in Haft. Ihren einschlägig vorbestraften Lebensgefährten verurteilten die Richter zu zwölf Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Der Freiburger Missbrauchsfall:
Vor dem Landgericht standen die 48 Jahre alte Mutter eines Jungen und ihr 39-jähriger Lebensgefährte. Sie hatten das heute zehn Jahre alte Kind laut ihren Geständnissen nicht nur vielfach selber missbraucht, vergewaltigt und misshandelt, sondern es auch an andere Männer verkauft. Die Mutter und ihr einschlägig vorbestrafter Partner, beide Deutsche, haben die Taten vor Gericht eingeräumt.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau vierzehneinhalb Jahre Gefängnis und den Mann dreizehneinhalb Jahre gefordert.
  • Zudem wurde für den Lebensgefährten die Sicherungsverwahrung beantragt – auf ausdrücklichen Wunsch des 39-Jährigen auch seitens seiner Verteidigerin.
  • Angeklagt waren jeweils knapp 60 Taten, darunter auch der Missbrauch einer Dreijährigen. Sechs andere in der Sache angeklagte Männer wurden bereits verurteilt.

Was wurde dem Jungen angetan?

Das Paar vermarktete den damals in Staufen bei Freiburg lebenden Jungen im Darknet - einem anonymen Bereich des Internet - auch an Freier aus dem In- und Ausland. Die an dem Kind begangenen schweren Sexualstraftaten wurden gefilmt und im Netz in einschlägigen Foren getauscht.

Das Ausmaß des Falles hatte sowohl Ermittler wie auch die am Prozess Beteiligten eigenen Angaben zufolge an ihre Grenzen gebracht.
Das Ausmaß des Falles hatte sowohl Ermittler wie auch die am Prozess Beteiligten eigenen Angaben zufolge an ihre Grenzen gebracht.Bild: dpa

Sie zeigen neben den Vergewaltigungen auch Erniedrigungen, Misshandlungen und Beschimpfungen des Opfers. Der Junge wurde maskiert und gefesselt. Die Sichtung der Fotos und Filme sowie das Ausmaß des Falles hatte sowohl Ermittler wie auch die am Prozess Beteiligten eigenen Angaben zufolge an ihre Grenzen gebracht.

In dem Fall gab es insgesamt acht Festnahmen und Anklagen. Zum einen lieferten die vielen Filmaufnahmen den Ermittlern wichtiges Beweismaterial. Zum anderen konnten mutmaßliche Mittäter vor allem auch wegen der umfangreichen Aussagen des Lebensgefährten der Mutter verhaftet und vor Gericht gestellt werden. Neben dem Paar waren in dem Fall sechs Männer angeklagt, darunter ein Schweizer und ein Spanier.

Welche Rolle spielt die Mutter?

Das Rätsel des Prozesses blieb die Rolle der Mutter. Sie hatte im Gegensatz zu ihrem Freund nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt, aber Beobachtern zufolge wenig zu ihren Motiven für die vielen Missbrauchstaten am eigenen Kind erklärt.

Gutachter bescheinigten der Mutter eine kaum ausgeprägte Fähigkeit zum Mitgefühl.
Gutachter bescheinigten der Mutter eine kaum ausgeprägte Fähigkeit zum Mitgefühl.Bild: dpa

Ein Sachverständiger, der psychiatrische Gutachter Hartmut Pleines, hatte ihr kaum ausgeprägte Fähigkeit zum Mitgefühl attestiert. Sie sei bereit gewesen, ihr Kind zu opfern und habe ihre eigenen Interessen über die ihres Kindes gestellt. Dass sie ihrem Freund hörig gewesen sei, wie es die Frau glauben machen wollte, verneinte Pleines.

Zusammenarbeit der Behörden war mangelhaft

Nicht nur grausame Verbrechen kamen ans Licht. Sondern auch Versäumnisse seitens Familiengerichten und Behörden. Sie hatten wichtige Informationen nicht weitergegeben und aneinander vorbei gearbeitet, ohne sich auszutauschen. So war das das Kind zwar einige Monate vor der Verhaftung des Paares aus der Familie genommen worden. Kurz darauf kam der Junge aber wieder zurück zur Mutter. Die Familiengerichte hatten dabei weder das Kind befragt, noch ihm einen Verfahrensbeistand an die Seite gestellt.

Dass mit dem 39-Jährigen ein vorbestrafter Pädokrimineller unter einem Dach mit dem Jungen lebte, entging den Behörden ebenfalls; das Kontaktverbot des Mannes zu Kindern und Jugendlichen wurde nicht überwacht. Hinweise der Schule zu einem möglichen Missbrauch des Jungen wurden vom Jugendamt als zu vage eingestuft, die Behörde behielt die Informationen der Schule für sich. Eine Aufarbeitung der Fehler läuft. Auch auf Landesebene wird dazu eine Arbeitsgruppe gebildet.

Das Kind lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie. Von ihm ist wenig bekannt, außer, dass es ihm nach Worten seiner Anwältin den Umständen entsprechend gut geht. Eine Aussage vor Gericht blieb ihm erspart.

Welche Urteile gab es schon?

Im Zusammenhang mit dem jahrelangen Missbrauch eines kleinen Jungen in Staufen bei Freiburg hat es acht Anklagen gegeben. Neben der Mutter und deren Lebensgefährten standen in diesem Jahr sechs Männer vor Gericht.

Die Urteile:

19. April: Zehn Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung und 12 500 Euro Schmerzensgeld für das Opfer, so das Urteil des Freiburger Landgerichts gegen einen 41-jährigen Deutschen.

16. Mai: Zu acht Jahren Haft und 12 500 Euro Schmerzensgeld wird ein Bundeswehrsoldat in Freiburg verurteilt. Er legt - wie die Staatsanwaltschaft - Revision ein.

5. Juni: Sieben Jahre und drei Monate Haft verhängt das Kieler Landgericht gegen einen 32-Jährigen aus Neumünster, der seine Tochter vergewaltigt hatte. Er flog im Zuge der Freiburger Ermittlungen auf, am Missbrauch des Jungen in Staufen war der Mann nicht beteiligt.

29. Juni: Acht Jahre Haft und Sicherungsverwahrung erwarten einen 44 Jahre alten Elektriker aus Schleswig-Holstein laut Urteil des Landgerichts Karlsruhe. Der einschlägig Vorbestrafte tappte in die Falle, bevor es zum Missbrauch kam.

2. Juli: Neun Jahre Gefängnis, Sicherungsverwahrung und 14 000 Euro Schmerzensgeld verhängt das Freiburger Gericht gegen einen 37-Jährigen aus der Schweiz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

6. August: Zehn Jahre muss ein 33-jähriger Spanier in Haft, zudem stehen dem Opfer 18 000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Gefängnis und unter Vorbehalt Sicherungsverwahrung gefordert.

Welche politischen Konsequenzen gibt es?

Bisher lediglich eine gute Willenserklärung.  Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung forderte, den Staufener Missbrauchsfall auch politisch aufzuarbeiten. "Baden-Württemberg sollte jetzt wirklich darüber nachdenken, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, die zu Veränderungen führt - zu einer gesetzlichen Fortbildungspflicht für Familienrichter zum Beispiel", sagte Johannes-Wilhelm Rörig im SWR.

Die Landesregierung müsse auch die Versäumnisse, die zu dem Fall geführt hätten, schonungslos ausleuchten. "Auf jeden Fall sind viele wachgerüttelt worden durch den Missbrauchsfall Staufen, durch die Berichterstattung über die tiefen menschlichen Abgründe der Täter und auch der Mutter", sagte Rörig. "Ich glaube, viele sind jetzt sensibilisierter, wissen jetzt auch, dass Mütter Täterinnen sein können."

(pbl/dpa)