Die kleine Twitter-Rangelei zwischen der Deutschen Bahn und der schwedischen Klimaaktivistin Greta Thunberg hat ein Nachspiel für das Unternehmen:
Greta hatte auf ihrem Heimweg nach Schweden auf Twitter ein Foto aus einem ICE der Deutschen Bahn gepostet. Darauf war zu sehen, dass die 16-Jährige am Boden saß.
Die Bahn hatte in einem ersten Tweet an Greta die Zugnummer genannt und in einer weiteren Mitteilung auf dem Online-Dienst geschrieben: "Noch schöner wäre es gewesen, wenn Du zusätzlich auch berichtet hättest, wie freundlich und kompetent Du von unserem Team an Deinem Sitzplatz in der Ersten Klasse betreut worden bist."
In einer Pressemitteilung veröffentlichte die Bahn zudem Eckdaten zur Reise der Klimaaktivistin. Greta sei vom Zugpersonal zwischen Kassel und Hamburg betreut worden, ab Frankfurt am Main habe sie einen Sitzplatz in der ersten Klasse gehabt.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte verweist im "Tagesspiegel" auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Mitteilung der Reiseroute stelle eine Datenverarbeitung dar und sei laut der DSGVO nur zulässig, wenn sie "zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich" sei. Das aber nur, wenn sie die "Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person" überwiegen.
Die Deutsche Bahn sagte der dpa zur Ankündigung der Datenschützerin: "Im vorliegenden Fall hat die DB auf Nachfrage von Journalisten mit dem Bordpersonal des Zuges gesprochen, mit dem Greta Thunberg fuhr." Rechtsgrundlage sei ein berechtigtes Unternehmensinteresse laut Datenschutz-Grundverordnung.
(ll)