Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klimaklage der Umweltschutzorganisation Greenpeace gegen die Bundesregierung abgewiesen.
Als Begründung gab das Gericht am Donnerstag an, die Klage sei unzulässig, weil es den Klägern an der Klagebefugnis fehle. Greenpeace hatte gemeinsam mit drei Ökobauernfamilien aus Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein geklagt, die ihre Grundrechte wegen einer "verfehlten Klimapolitik" verletzt sehen. Bereits heute seien die Landwirte von der Erderhitzung betroffen.
Die Kläger wollten erreichen, dass der deutsche CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 gesenkt wird. Juristisch argumentierten sie, Kabinettsbeschlüsse zum Klimaschutz seien verbindliche Rechtsakte und nicht bloße politische Willensbekundungen.
Die Bundesregierung habe darüber hinaus Maßnahmen unterlassen, die verfassungsrechtlich als Mindestmaß an Klimaschutz geboten seien. Die Bundesregierung wurde durch das Umweltministerium von Ministerin Svenja Schulze (SPD) vertreten.
(afp/lin)