Deutschland
03.06.2018, 10:2103.06.2018, 10:21
Die Zahl von Fällen wächst, in denen
Verdächtige wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft
entlassen werden müssen. Im vergangenen Jahr hoben die
Oberlandesgerichte aus diesem Grund bundesweit in 51 Fällen
Haftbefehle gegen dringend Tatverdächtige auf, wie aus Zahlen des
Deutschen Richterbundes hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur
vorliegen.
2016 waren es demnach 41 Fälle gewesen. Der Verband sieht
als Ursache dafür, dass Strafverfahren aufwendiger geworden seien und
es an Richtern und Staatsanwälten fehle.
Die Justiz ist verpflichtet, Verfahren gegen Untersuchungs-Häftlinge
möglichst schnell voranzutreiben. Andernfalls kommen Betroffene nach
einer gewissen Zeit aus der U-Haft frei, auch wenn die Vorwürfe gegen
sie nicht ausgeräumt sind.
Eine starre Obergrenze gibt es bei
Verstößen gegen dies sogenannte Beschleunigungsgebot nicht. Generell
soll eine Untersuchungshaft nicht länger als sechs Monate dauern. In
Ausnahmefällen ist eine Verlängerung aber möglich.
(sg/dpa)