Die Zahl von Fällen wächst, in denen Verdächtige wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen. Im vergangenen Jahr hoben die Oberlandesgerichte aus diesem Grund bundesweit in 51 Fällen Haftbefehle gegen dringend Tatverdächtige auf, wie aus Zahlen des Deutschen Richterbundes hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.
2016 waren es demnach 41 Fälle gewesen. Der Verband sieht als Ursache dafür, dass Strafverfahren aufwendiger geworden seien und es an Richtern und Staatsanwälten fehle.
Die Justiz ist verpflichtet, Verfahren gegen Untersuchungs-Häftlinge möglichst schnell voranzutreiben. Andernfalls kommen Betroffene nach einer gewissen Zeit aus der U-Haft frei, auch wenn die Vorwürfe gegen sie nicht ausgeräumt sind.
Eine starre Obergrenze gibt es bei Verstößen gegen dies sogenannte Beschleunigungsgebot nicht. Generell soll eine Untersuchungshaft nicht länger als sechs Monate dauern. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung aber möglich.
(sg/dpa)