Manche Kunden berichten dabei davon, dass bis zu sechs Mal innerhalb einer Woche Pakete bei ihnen ankamen.Bild: getty/imago/montage
Deutschland
Derzeit erhalten einige Amazon-Kunden Pakete, obwohl sie nichts bestellt haben, berichten Verbraucherschützer. Das Komische: Was es mit dem Ganzen auf sich hat, kann keiner sagen.
Amazon-Kunden berichten derzeit von mysteriösen Paketen, die bei ihnen eintreffen. In diesen liegen manchmal teure Gegenstände, wie beispielsweise ein Fernglas oder ein Smartphone. Die betroffenen Kunden haben dabei weder etwas bestellt, noch handelt es sich um ein Geschenk von Verwandten oder Bekannten. Das berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen.
Manche Kunden berichten dabei davon, dass bis zu sechs Mal innerhalb einer Woche Pakete bei ihnen ankamen. Die Verbraucherschützer schließen dabei Identitätsdiebstahl oder einen anderen Fall von Bestellbetrug aus. Auch Paket-Irrläufer ließen sich in den bekannten Fällen ausschließen, bei denen ein buntes Sammelsurium an Waren von der Mausefalle bis zum Smartphone in den Paketen steckte.
Amazon selbst spricht von "betrügerischen Methoden", schreibt die Verbraucherzentrale NRW. Klar ist den Verbraucherschützern zufolge nur, dass die Sendungen nicht von Amazon selbst stammen, sondern von diversen Händlern, die den Marktplatz des Handelsriesen als Verkaufsplattform nutzen.
Was hinter der ganzen Sache steckt, sei unklar. Spekulationen zufolge sollen Händler aus Fernost einen Zweit-Account im Namen der Adressaten eröffnen und darüber die Artikel kaufen. Dadurch steige das jeweilige Produkt im Amazon-Verkaufs-Ranking. Zudem lasse sich mit dem Account der Shop des Händlers positiv bewerten.
Eine andere Vermutung: Händler leeren durch die Methode ihre Amazon-Lager, statt unverkaufte Produkte wieder nach China zu verschiffen. Es sei nämlich günstiger, die Waren an zufällig gewählte Adressen in Deutschland zu schicken. Gegen die These spricht aber, dass sich unter den Produkten auch teure Smartphones finden.
Was muss ich tun, wenn ich so ein Paket bekomme?
Wer unverlangt Pakete von Händlern erhält, muss die Waren darin nicht aufbewahren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Es gebe nicht einmal die Pflicht, den Absender zu kontaktieren, falls sich ein Herkunftsnachweis am oder im Paket findet.
Auch eine gegebenenfalls beiliegende Rechnung müsse nicht beglichen werden. Der Empfänger hat den Verbraucherschützern zufolge das Recht, die Ware in solchen Paketen selbst zu nutzen, zu verschenken oder zu entsorgen.
(Dieser Text ist zuerst auf t-online.de erschienen)