Ein Viertel der E-Scooter-Nutzer in Deutschland kennt laut einer aktuellen Studie die geltenden Promillegrenzen nicht.Bild: www.imago-images.de / bFr\xe9d\xe9ric Cirou
Deutschland
Ein Viertel der E-Scooter-Nutzer in
Deutschland kennt laut einer aktuellen Studie die geltenden
Promillegrenzen nicht. Das ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage im
Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR). Fast die Hälfte
(49 Prozent) der Befragten gab an, für E-Scooter würden die gleichen
Grenzwerte wie für andere Kraftfahrzeuge gelten. 20 Prozent gingen
davon aus, es handele sich um die gleichen Promillegrenzen wie für
Fahrradfahrer.
Tatsächlich gelten für E-Scooter-Fahrer dieselben
Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0.5 bis 1.09 Promille
unterwegs ist, begeht laut ADAC eine Ordnungswidrigkeit und erhält
einen Bußgeldbescheid. Dies heiße in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat
Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liege vor, wenn
der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1.1
Promille und mehr fahre.
Fahren auf Gehweg kostet Bußgeld
Auch wenn es darum geht, wo E-Scooter im Straßenverkehr erlaubt
sind, zeigten sich in der Befragung Wissenslücken bei den Fahrern: So
gaben 18 Prozent an, es sei generell erlaubt, innerorts mit einem
E-Scooter auf Gehwegen zu fahren. 27 Prozent meinten, dies sei nur
erlaubt, wenn es ausdrücklich durch ein Zusatzschild genehmigt sei.
Nach ADAC-Angaben ist das Fahren mit einem E-Tretroller auf dem
Gehweg mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro belegt.
Im Sommer dieses Jahres lagen zum ersten Mal seit der Zulassung
der neuen E-Scooter gesicherte Unfallzahlen vor: Von Januar bis März
2020 registrierte die Polizei insgesamt 251 Unfälle, bei denen
Menschen verletzt oder getötet wurden.
Laut Statistischem Bundesamt ist ein E-Scooter-Fahrer in dieser
Zeit gestorben. 39 wurden bei Unfällen mit sogenannten
Elektrokleinstfahrzeugen schwer und 182 leicht verletzt. Zum
Vergleich: Im gleichen Zeitraum gab es 12 700 Fahrradunfälle, bei
denen Menschen zu Schaden kamen. 52 Fahrradfahrer kamen dabei ums
Leben, 2052 wurden schwer und 10 431 leicht verletzt.
E-Scooter sind seit dem 15. Juni 2019 in Deutschland zugelassen.
Die Polizei erfasst Unfälle mit diesen Fahrzeugen gesondert,
allerdings erst seit dem 1. Januar 2020. Die Gefährte dürfen zwischen
6 und 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Einen Führerschein
braucht man nicht.
Knapp jeder zweite Bürger möchte E-Scooter aus Straßenverkehr verbannen
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte zum Start der
E-Scooter für eine "echte zusätzliche Alternative zum Auto" etwa für
die "letzte Meile" von Zuhause zur Bahnstation oder vom Bus zum Büro
geworben. Inzwischen würde allerdings knapp jeder zweite Bürger
E-Scooter am liebsten wieder aus dem Straßenverkehr verbannen. In
einer repräsentativen Umfrage vom Mai im Auftrag des Tüv Rheinland
sprachen sich 47.4 Prozent dafür aus, dass den Elektro-Tretrollern
die Straßenverkehrszulassung entzogen werden sollte.
Für die aktuelle Untersuchung im Auftrag des DVR wurden vom 11.
bis 24. August 1003 Menschen ab 14 Jahren befragt, die seit der
Einführung der E-Scooter diese mindestens einmal genutzt
haben.
(mse/dpa)