Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Mordurteil im Berliner Raserfall bestätigt. Der BGH verwarf am Donnerstag die Revision eines der beiden Angeklagten gegen die Verurteilung des Landgerichts Berlin zu lebenslanger Haft, weil er bei einem illegalen Rennen einen tödlichen Unfall verursacht hatte. Das Mordurteil gegen den zweiten Angeklagten hoben die Bundesrichter dagegen auf. Vor zwei Jahren hatte der BGH ein erstes Mordurteil noch komplett gekippt.
Die damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren Anfang 2016 nachts bei einem illegalen Autorennen über mehrere rote Ampeln gerast. Auf einer Kreuzung erfasste einer der beiden mit seinem Wagen das Auto eines 69-Jährigen, der noch am Unfallort starb.
Im Februar 2017 verurteilte das Landgericht Berlin sie deshalb wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Der BGH hob dieses Urteil aber im März 2018 auf. Der neue Prozess in Berlin endete im vergangenen Jahr wieder mit einem Mordurteil, über das jetzt der BGH in Karlsruhe entscheiden musste.
Die Bundesrichter verwarfen nun die Revision des Unfallverursachers. Die Verurteilung wegen Mordes sei "tragfähig" begründet worden, sagte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible. Im Fall des zweiten Rasers wurde das Urteil dagegen aufgehoben. Das Landgericht Berlin muss sich deshalb nun zum dritten Mal mit dem Raserfall befassen.
(om/afp)