"Sonny Black" von Bushido ist zu Unrecht auf dem Index, urteilt ein Gericht
16.05.2018, 14:28
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Bushidos umstrittenes Album "Sonny Black" ist nach
einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu Unrecht als
jugendgefährdend eingestuft worden.
Wird das Urteil rechtskräftig, dürfte das Album wieder an Minderjährige verkauft werden.
Die
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die "Sonny Black" 2015
auf den entsprechenden Index gesetzt hatte, habe nicht sorgfältig
genug zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen, entschieden
die Richter am Mittwoch.
Vor allem bemängelten sie, dass die Behörde
sich vor ihrer Entscheidung nicht die Mühe gemacht habe, die weiteren
Beteiligten anzuhören.
Diese Promis geben sich mit ihren Weisheiten richtig Mühe:
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Die Promi-Weisheit in Bildern
Karlie Kloss
quelle: dpa montage
Die Bundesprüfstelle hatte die Indizierung damit begründet, dass in
den Texten Gewalt und ein krimineller Lebensstil verherrlicht würden.
Zudem seien viele Textpassagen frauen- und homosexuellenfeindlich.
Bushidos Anwälte setzen dem entgegen, Jugendlichen seien heutzutage
wirklichkeitsnäheren Darstellungen von Gewalt und Sex ausgesetzt. Es
fehlten zudem bis heute Nachweise für die verrohende Wirkung von
Gangster-Rap. Vielmehr deute sich an, dass das Genre auch eine
identitätsstiftende Wirkung habe und so jungen Hörern Halt geben
könne.
An dem 2014 erschienenen Album hatten acht weitere Texter mitgewirkt, unter anderem auch die wegen
Antisemitismus-Vorwürfen in die Schlagzeilen geratenen Rapper
Kollegah und Farid Bang.
Mit ihrer Entscheidung von Mittwoch kippten
die Richter des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts die
Entscheidung aus der Vorinstanz. Die Revision am
Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter zu.
(hd/dpa)
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