Deutschland
Politik

Landkreise wollen bundeseinheitliche Obergrenze für Privatfeiern

lachen,freude,feiern *** laughing,joy,celebrations mmq-wyx,model released, Symbolfoto
Bald nur noch im kleinen Kreis? Privatfeiern sollen einen bundesweite Obergrenze bekommen.Bild: imago images / Shotshop
Politik

Landkreise fordern bundesweit einheitliche Obergrenze für Privatfeiern

26.09.2020, 12:10
Mehr «Deutschland»

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie fordert der Deutsche Landkreistag eine bundesweite Obergrenze von weniger als 50 Menschen bei Privatfeiern. "Ab 50 Teilnehmern wird es logistisch extrem schwierig, die Kontakte nachzuverfolgen, wenn ein Covid-Positiver unter der Gesellschaft war", sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag).

Einhltung müsse "kontrolliert werden"

Bislang gibt es keine einheitliche Teilnehmerbegrenzung für Privatfeiern, auf dem Treffen zwischen Bund und Ländern kommende Woche müsse diese aber kommen. "Wir sehen in Hamm, wozu eine rauschende Hochzeit mit 150 Gästen führen kann", sagte Sager mit Blick auf eine Großhochzeit in der NRW-Stadt. Zudem müsse die Einhaltung "kontrolliert und der Verstoß auch sanktioniert werden, sonst bringt das nichts", erklärte der Präsident der 294 deutschen Landkreise.

CDU-Politiker gegen bundesweit einheitliche Regeln

Bundesweit alles einheitlich regeln will der CDU-Politiker dabei aber nicht. Der dezentrale Ansatz sei "ein Erfolgsmodell und muss beibehalten werden", sagte er. "Wenn wir den Menschen im dünn besiedelten Mecklenburg-Vorpommern verbieten, in der Öffentlichkeit ein Bier zu trinken, weil in München alle Signale auf Rot stehen, würde das die Akzeptanz drastisch schwächen." Aus seiner Sicht spreche auch nichts dagegen, "in kaum von Corona betroffenen Kreisen Weihnachtsmärkte zu erlauben, wenn vernünftige Hygienekonzepte vorliegen."

(pcl/dpa)

Genderverbot in Bayern: Das ist Populismus ohne Wirkung, liebe Söder:innen

Es ist passiert: Bayern hat das Gendern verboten. In Schulen, an Universitäten und in Behörden dürfen Sternchen oder Doppelpunkte nicht genutzt werden. Das hat das Kabinett beschlossen und die dafür notwendigen Anpassungen an der "Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern" vorgenommen.

Zur Story