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Harter Lockdown ab Mittwoch: Diese Regeln sollen gelten

Kiel. Die gro
Einkaufszentren werden größtenteils schließen müssen. Bild: imago images / Petra Nowack
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Harter Lockdown ab Mittwoch: Diese Regeln sollen gelten

13.12.2020, 10:0813.12.2020, 11:01
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Angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen soll in Deutschland ab Mittwoch ein harter Lockdown beginnen. Die Regierungschefs der Bundesländer wollen ab 10.00 Uhr mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über eine Beschlussvorlage beraten, die AFP vorliegt.

  • Die Vorlage aus dem Bundeskanzleramt sieht unter anderem die Schließung von Einzelhandelsgeschäften und die Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen vor.
  • Für Weihnachten sollen Kontaktbeschränkungen gelten, an Silvester soll es ein bundesweites Versammlungsverbot geben.
  • Die Maßnahmen sollen zunächst bis 10. Januar gelten.

Welche Geschäfte weiter öffnen dürfen

Die Vorlage sieht eine Reihe von Ausnahmen bei den Ladenschließungen vor. Weiter geöffnet bleiben dürfen etwa Geschäfte für Lebensmittel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen und Poststellen.

Die Lieferung und Abholung von Speisen in Gaststätten soll weiter erlaubt bleiben.

Leichte Lockerung über Weihnachten – aber weniger als ursprünglich geplant

Die Weihnachtstage sollen auch in diesem Jahr im Familienkreis gefeiert werden dürfen – allerdings "nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich", wie es in der Vorlage heißt. Die Länder sollen dann - "in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen" – vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit fünf Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus mehr als zwei Hausständen ermöglichen dürfen. Dies gelte für den "engsten Familienkreis" – wozu auch nicht eheliche Lebensgemeinschaften gezählt werden können.

Damit fallen die Lockerungen weniger stark aus als bisher angedacht. Ursprünglich war geplant gewesen, an den Weihnachtsfeiertagen Treffen mit bis zu zehn Personen zu erlauben.

Schulen sollen geschlossen bleiben

Auch an den Schulen sollten im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte "deutlich eingeschränkt werden", heißt es in der Vorlage. Kinder sollten dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. "Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt", heißt es in der Vorlage. "Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten."

Böllerverbot an Silvester

An Silvestertag und Neujahr soll bundesweit ein Versammlungsverbot gelten. An "publikumsträchtigen" Plätzen soll zudem ein Feuerwerksverbot gelten. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und Böllern soll generell verboten werden. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten.

Alkoholverbot

Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit soll von Mittwoch bis zum 10. Januar bundesweit verboten sein – dies beträfe auch die in letzter Zeit sehr beliebt gewordenen Glühweinstände.

Ausgangssperren

In Regionen, die die Grenze von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner pro Woche überschreiten, sollen weitreichende Ausgangsbeschränkungen in Kraft treten. Dies würde im Moment vor allem Landkreise in Sachsen, Bayern und Thüringen betreffen.

(om/afp)

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