Die Nebenkläger v.links Jan-Hendrik Lübcke, Irmgard Braun-Lübcke, der Anwalt Holger Matt und Christoph Lübcke.Bild: imago images / Röth
Deutschland
Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) am Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat der Hauptangeklagte Stephan E. den tödlichen Schuss auf den Politiker gestanden.
"Ich habe geschossen."
Mitteilung von E. über seine Anwälte
"Was ich und H. ihnen angetan haben, wird immer unentschuldbar bleiben", erklärte er an die Familie Lübcke gerichtet und bezog dabei seinen mitangeklagten mutmaßlichen Komplizen Markus H. ein.
"Was wir getan haben, war falsch", fügte E. hinzu. "Niemand sollte sterben, weil er eine andere Meinung hat." Er habe sich von "falschen Gedanken" leiten lassen und übernehme dafür Verantwortung. Die Tat bezeichnete er als "feige und grausam".
Insgesamt sind drei Verhandlungstage für die Aussage von E. und Rückfragen angesetzt. Die Einlassung verschob sich durch die Abberufung von E.s Verteidigers Frank Hannig.
In einer ersten Vernehmung hatte E. wenige Tage nach seiner Festnahme den Mord an Lübcke gestanden. Dabei gab er an, allein gehandelt zu haben. Kurze Zeit später widerrief er sein Geständnis.
Im Januar ließ sich E. erneut zu den Tatvorwürfen ein, beschuldigte jedoch H., Lübcke im Streit versehentlich erschossen zu haben. Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden.
(lin/afp)