Das Oberlandesgericht Naumburg hat den rechtsextremen Attentäter von Halle zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Richter sprachen den 28-Jährigen am Montag in Magdeburg des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in weiteren zahlreichen Fällen schuldig und stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Gegen das Urteil kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Es sei ein "feiger Anschlag" gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens bei der Urteilsverkündung am Montag. Der Angeklagte habe an vielen Stellen seine Taten und Motive relativiert. Der Mann reagierte mit ausdruckslosem Gesicht auf den Urteilsspruch und begann, sich Notizen zu machen.
Am 9. Oktober 2019 hatte der heute 28-jährige Deutsche Stephan Balliet versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür, gelangte aber nicht auf das Gelände. Vor der Synagoge ermordete er dann die 40 Jahre alte Passantin Jana L. und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss den 20-jährigen Kevin S..
Auf seiner Flucht schoss der Mann auf Polizisten, fuhr mit dem Fluchtwagen einen Schwarzen an und schoss in einem Dorf bei Halle einen Mann und eine Frau an, nachdem sie ihm ihr Auto nicht geben wollten. In einer Werkstatt erpresste der damals 27-Jährige dann ein Taxi, das die Polizei mithilfe des Taxifahrers orten konnte. Anschließend nahmen Polizisten ihn fest. Der Sachsen-Anhalter hat die Tat gestanden.
Mit dem Urteil folgten Mertens und die vier weiteren Richter der Forderung von Bundesanwaltschaft und Nebenklage. Der Prozess gilt als größtes Strafverfahren in der Geschichte Sachsen-Anhalts. Aus Sicherheits- und Platzgründen hatte das OLG die Verhandlung in den größten Gerichtssaal des Landes in Magdeburg verlegt.
An 25 Prozesstagen befragte das Gericht dort insgesamt 86 Zeugen und 8 Sachverständige. 45 Überlebende und Hinterbliebene hatten sich der Nebenklage angeschlossen, sie wurden von 23 Anwälten vertreten. Allein die Schlussvorträge der Überlebenden hatten drei Prozesstage gedauert, viele hatten dabei oder zuvor im Zeugenstand selbst das Wort ergriffen. Fast alle hatten von schweren psychischen Folgen der Tat berichtet.
(om/dpa)