Die Polizei bewacht einen Aufmarsch von Neonazis (Symbolbild).Bild: imago images/localpic / Rainer_Droese via www.imago-images.de
Deutschland
Mit der "Wolfsbrigade 44" hat
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erneut eine
Neonazi-Vereinigung verboten. Das teilte sein Sprecher Steve Alter am
Dienstagmorgen über Twitter mit. Die Gruppierung sei auch unter dem
Namen "Sturmbrigade 44" bekannt. Seehofer erklärte: "Wer die
Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaft bekämpft, bekommt die
entschlossene Reaktion unseres Rechtsstaates zu spüren."
Am frühen Dienstagmorgen begannen Polizeibeamte in Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen mit der Durchsuchung
von Wohnungen von insgesamt 13 Vereinsmitgliedern. Ziel der Razzien
war nach Angaben des Innenministeriums unter anderem die
Beschlagnahmung von Vereinsvermögen sowie möglicher
rechtsextremistisches Propagandamittel.
Gruppe bezieht sich auf Verbrechen der Waffen-SS
Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden schreckt die Gruppe,
die Mitglieder in vier Bundesländern haben soll, zur Durchsetzung
ihres Ziels der Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen
Staates vor Gewalt nicht zurück. Die Zahl 44 im Namen der
Neonazi-Gruppe steht als Code für den vierten Buchstaben im Alphabet – DD als Abkürzung für "Division Dirlewanger" und bezieht sich auf
einen als besonders sadistisch berüchtigten Kriegsverbrecher und
Kommandeur einer Sondereinheit der Waffen-SS, Oskar Dirlewanger.
Ziel der Gruppierung sei ein "Wiedererstarken eines freien
Vaterlandes" nach dem "germanischen Sittengesetz", hatte die
Bundesregierung in einer früheren Auskunft auf eine Kleine Anfrage
der Linksfraktion ausgeführt.
Die Gruppe, die seit 2016 existiert und anfangs unter dem Namen
"Sturmbrigade 44" aktiv war, verfügt nach Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörde über eine feste Struktur. Anfang 2018 war in einem
Zug eine Tasche mit Waffen und einem T-Shirt mit dem Aufdruck
"Sturmbrigade 44 Köthen-Anhalt" gefunden worden. Im Zuge eines
Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts wegen des Verdachts
der Bildung einer kriminellen Vereinigung hatte es im Juli 2019
Durchsuchungen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und
Sachsen-Anhalt gegeben.
Gericht verhindert Razzien in weiteren Bundesländern
Laut Bundesinnenministerium hätte es an diesem Dienstag in
Sachsen-Anhalt ebenfalls Durchsuchungen geben sollen. Das
Verwaltungsgericht Halle und in zweiter Instanz auch das
Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hätten jedoch – anders als die
Vrewaltungsgerichte in den anderen drei Bundesländern – keine
ausreichende Grundlage für Durchsuchungsbeschlüsse erkannt.
Angehörige der "Wolfsbrigade 44" haben sich an rechtsextremen
Demonstrationen beteiligt. Zu den von ihnen verwendeten Symbolen
gehört ein Totenkopf.
In diesem Jahr hat Seehofer bereits mit "Combat 18" und
"Nordadler" zwei rechtsextremistische Gruppen verboten sowie eine
antisemitische Reichsbürger-Vereinigung./abc/DP/eas
(lau/dpa)