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Lebensmittelversorgung in Corona-Krise: 11 Punkte wie sie garantiert werden soll

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat ein Maßnahmenpaket entwickelt.
Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat ein Maßnahmenpaket entwickelt. Bild: dpa/watson
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11 Punkte: So soll die Lebensmittelversorgung garantiert werden

26.03.2020, 10:5326.03.2020, 17:04
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"Es ist genug da" war ein Credo der vergangenen Tage – frische Lebensmittel, Klopapier, Konserven – wir werden nicht verhungern und Körperhygiene wird möglich bleiben.

Jetzt heißt es aber aus dem Landwirtschaftsministerium, dass Engpässe drohen. Ministerin Julia Klöckner (CDU) will gegensteuern und skizziert in einem Brief an die CDU/CSU- und SPD-Fraktionen, der watson vorliegt, ein Hilfspaket für die Land- und Ernährungswirtschaft.

"Die Lebensmittelversorgungsketten müssen wir in Takt halten. Was nicht gesät, gepflanzt, geerntet, verarbeitet und transportiert wird, fehlt am Ende zur Versorgung unserer Bevölkerung."
Julia Klöcknerbusiness insider

Klöckners Aussage zufolge würde, wenn jetzt nichts gepflanzt werden würde, der "Markt ab Mai leiden". Zudem blieben wegen der geschlossenen Grenzen Arbeitskräfte aus. Im März brauche Deutschland etwa 30.000 Saisonarbeiter, im Mai 85.000, heißt es in dem Brief der Ministerin.

Um uns also weiterhin zu versorgen, haben Klöckner und ihr Team elf Punkte erarbeitet, die die Ernährungswirtschaft stützen soll.

  • 1. Die Lebensmittelbranche wird als "systemrelevante Infrastruktur" anerkannt. Betriebsschließungen wegen Quarantänemaßnahmen sollen so verhindert werden.
  • 2. Arbeitszeiten sollen befristet flexibler gehandhabt werden.
  • 3. Damit die Betriebe flüssig bleiben, werden sie durch ein Programm der landwirtschaftlichen Rentenbank gesichert. Das Darlehen ist ein Jahr tilgungsfrei.
  • 4. Länder werden aufgefordert, Lebensmitteltransporte bevorzugt zu behandeln und eine separate Spur für innergemeinschaftliche Transporte zu ermöglichen.
  • 5. Wer Kurzarbeitergeld bekommt, darf in der Landwirtschaft Nebeneinkünfte bekommen, bis der ursprüngliche Lohn aufgestockt ist – ohne Abzüge.
  • 6. Landwirtschaftliche Kleinstunternehmen (bis zu 10 Mitarbeiter) können ebenfalls das Bundesprogramm "Corona-Soforthilfe" nutzen.
  • 7. Künftig sollen Saisonarbeitskräfte 115 Tage sozialversicherungsfrei bei uns arbeiten können. Bisher war dies auf 70 beschränkt.
  • 8. Mit der Plattform "daslandhilft.de" sollen Landwirte und Jobsuchende miteinander vernetzen werden.
  • 9. Zwischen dem 1. April und 30. Juni dürfen Pachtverträge für Ackerflächen nicht gekündigt werden – auch bei Zahlungsrückständen nicht.
  • 10. Wer bereits im Vorruhestand ist, kann künftig mehr verdienen. Die sogenannte Hinzuverdienstgrenze wird angehoben.
  • 11. Arbeitnehmerüberlassungen sollen ohne Erlaubnis möglich sein. Dadurch können Arbeitskräfte aus der Automobilindustrie in die Landwirtschaft wechseln.

Klöckner unterstrich, wie wichtig, "in der jetzigen Lage die Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung" sei.

(lin)