Das massenhafte Schreddern von männlichen Küken ist ab nächstem Jahr verbotenBild: Moment RF / Moskow
Deutschland
Das millionenfache Kükentöten in der
Legehennenhaltung wird in Deutschland ab Anfang nächsten Jahres
verboten. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend ein
entsprechendes Gesetz von Agrarministerin Julia Klöckner (CDU).
Bisher werden jährlich mehr als 40 Millionen männliche Küken kurz
nach dem Schlüpfen getötet, weil sie keine Eier legen und nicht so
viel Fleisch ansetzen. Das soll laut dem Gesetz ab 1. Januar 2022
untersagt sein. Stattdessen sollen Verfahren zum Einsatz kommen, mit
denen das Geschlecht bereits im Ei bestimmt wird, damit männliche
Küken gar nicht erst schlüpfen.
Klöckner sprach in der Bundestagsdebatte von einem "Meilenstein
für den Tierschutz". Das Verbot des Kükentötens dürfe aber keinem
Berufsverbot gleichkommen. Deshalb werde der Branche mit einem
Spektrum von Alternativmethoden die Möglichkeit gegeben, "Tierwohl
und Ökonomie unter einen Hut zu bringen".
Kritik aus der Opposition und von TIerschützern
Obwohl auch AfD und Grüne für das Gesetz stimmten, kam aus der
Opposition deutliche Kritik: So warnten AfD und FDP, ein nationaler
Alleingang führe zur Abwanderung der Branche ins Ausland. Linken und
Grünen geht das Gesetz hingegen nicht weit genug.
Linken-Fraktionschefin Amira Mohamed Ali nannte es eine
"Scheinlösung", die Küken nicht erst nach dem Schlüpfen zu töten,
sondern kurz davor.
Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte das Verbot als zu spät
und zu schwach. Es sei richtig, "den millionenfachen Mord an
männlichen Küken aus rein ökonomischem Antrieb zu beenden", sagte
Präsident Thomas Schröder. Wer Tierschutz konsequent denke und
gesellschaftliche Akzeptanz wünsche, müsse aber auch "das Leid der
Legehenne als Eierproduktionsmaschine beenden".
Die Fördergelder zur Entwicklung der Geschlechtserkennung im Ei
wären besser in die "Praxisreife" von Zweinutzungshühnern investiert
gewesen, ergänzte Schröder. Dabei sollen weibliche Küken Eier legen,
männlichen Küken werden zur Mast aufgezogen. Der Verband der
Zoologischen Gärten beklagte unterdessen, das generelle Verbot des
Kükentötens gefährde "die Versorgung von Fleischfressern, die nicht
mit Salat gefüttert werden können".
Ab 2024 tritt zweite Stufe des Gesetzes in Kraft
Das Gesetz sieht in einer zweiten Stufe ab 1. Januar 2024 weitere
Regelungen vor, um Schmerzen für den Embryo zu vermeiden. Dann sollen
Methoden zur Geschlechtserkennung im Ei nur noch erlaubt sein, wenn
sie schon in einem früheren Stadium des Brütens eingesetzt werden.
Mit dem Gesetz muss sich abschließend noch der Bundesrat befassen,
der das Vorhaben verzögern, aber nicht stoppen kann.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Jahr 2019
entschieden, dass die Praxis des Kükentötens nur noch für eine
Übergangszeit zulässig ist, weil Tierschutzbelange höher zu bewerten
seien als wirtschaftliche Interessen.
(nb/dpa-afxp)