Das millionenfache Kükentöten in der Legehennenhaltung wird in Deutschland ab Anfang nächsten Jahres verboten. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz von Agrarministerin Julia Klöckner (CDU). Bisher werden jährlich mehr als 40 Millionen männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet, weil sie keine Eier legen und nicht so viel Fleisch ansetzen. Das soll laut dem Gesetz ab 1. Januar 2022 untersagt sein. Stattdessen sollen Verfahren zum Einsatz kommen, mit denen das Geschlecht bereits im Ei bestimmt wird, damit männliche Küken gar nicht erst schlüpfen.
Klöckner sprach in der Bundestagsdebatte von einem "Meilenstein für den Tierschutz". Das Verbot des Kükentötens dürfe aber keinem Berufsverbot gleichkommen. Deshalb werde der Branche mit einem Spektrum von Alternativmethoden die Möglichkeit gegeben, "Tierwohl und Ökonomie unter einen Hut zu bringen".
Obwohl auch AfD und Grüne für das Gesetz stimmten, kam aus der Opposition deutliche Kritik: So warnten AfD und FDP, ein nationaler Alleingang führe zur Abwanderung der Branche ins Ausland. Linken und Grünen geht das Gesetz hingegen nicht weit genug. Linken-Fraktionschefin Amira Mohamed Ali nannte es eine "Scheinlösung", die Küken nicht erst nach dem Schlüpfen zu töten, sondern kurz davor.
Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte das Verbot als zu spät und zu schwach. Es sei richtig, "den millionenfachen Mord an männlichen Küken aus rein ökonomischem Antrieb zu beenden", sagte Präsident Thomas Schröder. Wer Tierschutz konsequent denke und gesellschaftliche Akzeptanz wünsche, müsse aber auch "das Leid der Legehenne als Eierproduktionsmaschine beenden".
Die Fördergelder zur Entwicklung der Geschlechtserkennung im Ei wären besser in die "Praxisreife" von Zweinutzungshühnern investiert gewesen, ergänzte Schröder. Dabei sollen weibliche Küken Eier legen, männlichen Küken werden zur Mast aufgezogen. Der Verband der Zoologischen Gärten beklagte unterdessen, das generelle Verbot des Kükentötens gefährde "die Versorgung von Fleischfressern, die nicht mit Salat gefüttert werden können".
Das Gesetz sieht in einer zweiten Stufe ab 1. Januar 2024 weitere Regelungen vor, um Schmerzen für den Embryo zu vermeiden. Dann sollen Methoden zur Geschlechtserkennung im Ei nur noch erlaubt sein, wenn sie schon in einem früheren Stadium des Brütens eingesetzt werden. Mit dem Gesetz muss sich abschließend noch der Bundesrat befassen, der das Vorhaben verzögern, aber nicht stoppen kann.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Jahr 2019 entschieden, dass die Praxis des Kükentötens nur noch für eine Übergangszeit zulässig ist, weil Tierschutzbelange höher zu bewerten seien als wirtschaftliche Interessen.
(nb/dpa-afxp)